Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
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Durch § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes“ (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unter-nehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und ent-sprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherken-nungspflicht drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadenser-satzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch die verspätete Krisen-erkennung ein Schaden entsteht, der bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar

gewesen wäre.

Es ist daher zu empfehlen, in jedem Unternehmen ein Früherkennungssystem zu

installieren, dass die laufende Überwachung der Geschäftsentwicklung ermöglicht und mit dem Sie bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkennen. Auf die-se Weise dokumentieren die Geschäftsführer und Inhaber nachvollziehbar, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer ordnungsgemäß erfüllt haben und minimieren zugleich Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Ein Früherkennungssystem sollte mindestens folgende Bestandteile haben:

1. Erfassung und Bewertung möglicher Risiken

2. Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken

3. Unternehmensplanung zur Überwachung der Geschäftsentwicklung

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne beim Aufbau eines individuellen

Früherkennungssystems. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gespräch.

Ihre FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH