Geschäftsmodell cleverer Anwältinnen in Schwarzenbek schadet Kindern!

Die zwei Familienanwältinnen B.B. aus Mölln und J.H. aus Schwarzenbek sind Vereinsvorstände des gemeinnützigen Vereins „Hilfe für Frauen in Not e.V.“ in Schwarzenbek. Genau unter dem Klientel von ohnehin schwer vom Schicksal getroffenen, meist bedürftigen Frauen, finden sie ihre potentielle Mandantschaft.
Doch keineswegs scheint ihr Interesse dem Lösen von Konflikten der hilfesuchenden Frauen oder gar dem Wohle möglicher beteiligter Kinder zu gelten.
Unterstützt werden die beiden geschäftstüchtigen Anwältinnen durch andere Vorstandsmitglieder des Vereins, Frau S.S., die Kirchengemeinderatsmitglied einer Kirche, die Träger zweier ortsansässiger KITAs ist, und einem ehemaligen Vorstandsmitglied, Frau G. D.-K., die nach ihrem Ausstieg aus dem Vorstand, als scheinbar neutraler Verfahrensbeistand für Kinder an das Familiengericht Schwarzenbek berufen wurde.
Nach außen hin bezeichnen sich B. B. Aus Mölln und G. D.-K. aus Aumühle, als Mediatorinnen. Doch gerade bei diesen beiden Vereinsaktivistinnen haben zurückliegende Verfahren gezeigt, dass Konflikte zwischen Frauen, die sich an den Verein wandten und als Mandanten vermittelt wurden, und deren Ex-Partner, so lange wie möglich geschürt werden.
Statt auf eine Lösung, wird offenbar auf möglichst viele Profit bringende Verfahren gehofft.

„Bevor die Anwaltskammer der Juristin J.H. Parteiverrat nachgewiesen hat, wurde die Mutter meiner 4-jährigen Tochter von dieser Anwältin vertreten. G. D.-K. war Verfahrensbeistand meiner Tochter.“ Sagt ein betroffener Kindesvater aus Hamburg, der seit Jahren vor dem Amtsgericht Schwarzenbek um ausreichend Umgang und die Sorge um seine Tochter kämpft. „Im Anschluss“, führt der Vater weiter aus, „hat dann die Anwältin B.B. die Vertretung übernommen. Der Mutter meiner Tochter wurde geraten, alles zu blockieren und jegliche Mediationsgespräche oder Gespräche unter Beteiligung von sachkundigen Dritten abzulehnen. Ihre Anwältin verdient jetzt schon am 20. Verfahren Verfahrenskostenhilfe!“

In der Vereinssatzung des Vereins „Hilfe für Frauen in Not e.V.“ steht nicht nur „…Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, sowie mildtätige Zwecke im Sinne des §53 der Abgabenordnung…. Sondern auch: „…Der Verein arbeitet nach feministischen Grundsätzen.“
Den ersten Grundsatz zu glauben, fällt, angesichts des Verhaltens der Vorstände, schwer.
Der letzte Satz sollte kein Grundsatz sein, den sich Mediatorinnen und Familienanwältinnen, die das Kindeswohl im Auge haben müssen, zu Eigen machen sollten. Neutrale, Kindeswohl fördernde Verfahrensführung und Beratung scheint hierdurch faktisch ausgeschlossen.
Bleibt die Frage, wie lange sich dieses lukrative Geschäftsmodell der cleveren Anwältinnen hält.
Das Amtsgericht Schwarzenbek hilft und profitiert fleißig mit, am Leid der Verfahrensbeteiligten. Die beiden Familienanwältinnen sichern so manchem Richter seine Planstelle. Alleine in den letzten Jahren hat sich am Amtsgericht Schwarzenbek die Anzahl der Familienrichter fast verdoppelt! Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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