Der Norddeutsche Rundfunk hat sich im Rechtsstreit
mit dem Textildiscounter KiK vor dem Hamburger Landgericht im
Wesentlichen durchgesetzt. Der NDR darf laut Gerichtsbeschluss vier
Arbeiterinnen aus Bangladesch auch weiterhin als „KiK-Näherinnen“
bezeichnen. Diese Näherinnen nehmen eine zentrale Rolle in der
Beweisführung des Films „Die KiK-Story“ ein. Der NDR strahlte diese
Folge von „Panorama – die Reporter“ am 7. April aus.
In der TV-Reportage zeigte Reporter Christoph Lütgert
KiK-Näherinnen in Bangladesch, die unter menschenunwürdigen
Bedingungen für den Textildiscounter arbeiteten. KiK reagierte auf
die damalige Ausstrahlung mit verschiedenen Unterlassungsbegehren und
versuchte so, die weitere Verbreitung des Filmes zu stoppen. Dies
gelang schon damals in vielen Punkten nicht, an einer wichtigen
Stelle jedoch konnte sich KiK zunächst durchsetzen: Das Landgericht
Hamburg entschied am 21. Mai, der NDR dürfe nicht weiter behaupten,
die vier Näherinnen seien aktuell für die KiK GmbH oder ihre
Zulieferfirmen tätig oder tätig gewesen. Entscheidend für die
Gerichtsentscheidung waren eidesstattliche Versicherungen von
KiK-Mitarbeiterinnen aus Deutschland, wonach die fraglichen
Näherinnen in Bangladesch angeblich nicht mehr für KiK arbeiteten.
Diese eidesstattlichen Versicherungen beruhten im Wesentlichen auf
Hörensagen, doch vor Gericht reichte das vorerst aus. KiK hatte sich
nach dem Sieg in diesem Punkt (sowie zwei weiteren nachgeordneten
Randaspekten) in einer Pressemitteilung gebrüstet, man sei „froh,
dass derartige fehlerhafte journalistische Behauptungen und
Recherchen in Deutschland ge-ahndet und untersagt werden“.
KiK löste mit diesem Etappensieg weitere Recherchen von „Panorama
– die Reporter“ aus, die letztendlich zur Umkehr der Entscheidung
führten. Reporter Christoph Lütgert reiste erneut nach Dhaka, um
weitere Beweise dafür zu finden, dass die vier Frauen Näherinnen für
KiK waren oder sogar noch sind. Dies gelang eindrucksvoll: Alle
Details ließen sich vor Ort verifizieren, die Näherinnen gaben
eidesstattliche Versicherungen ab. Schließlich gelang es Reporter
Lütgert sogar, an den Arbeitsplatz einer der Näherinnen – eine
Fertigungshalle in Dhaka – zu gelangen. Dort konnte er zahlreiche
Produkte mit KiK-Label filmen. Das Landgericht Hamburg würdigte die
vorgelegten weiteren Beweise des NDR und nahm daraufhin das
Ausstrahlungsverbot per Urteil zurück.
Auch eine Reihe anderer von KiK vor Gericht bestrittener
Rechercheergebnisse darf der NDR weiter verbreiten, etwa die Aussage,
in einer Filiale habe sechs Winter lang die Heizung nicht
funktioniert, oder das Rechercheergebnis aus dem Film, wonach KiK mit
dem Ergee-Label Billigsocken aus Billigländern zu Markenware
veredele. Erfolgreich war KiK dagegen etwa in dem Punkt, der NDR
dürfe aus Gründen des Urheberrechts ein bestimmtes Foto des
KiK-Chefs Stefan Heinig nicht verbreiten, das einer
KiK-Mitarbeiterzeitschrift entnommen war.
Die neuen Beweise präsentiert das NDR Fernsehen am Mittwoch, 4.
August, um 22:30 Uhr in einer neuen Folge von „Panorama – die
Reporter“. Zuvor läuft am selben Abend die umfassende „KiK-Story“ im
Ersten in der Reihe „ARD-exclusiv“ um 21:45 Uhr.
Fotos: www.ard-foto.de
2. August 2010
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