Geplante Steueränderungen: Experten von HLB Deutschland stellten Jahressteuergesetz 2013 auf den Prüfstand

Düsseldorf, 02. Oktober 2012. Mit Vertretern der CDU/CSU, FDP, SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen haben 23 Steuerexperten des bundesweiten Netzwerks HLB Deutschland kürzlich in Berlin über das neue Jahressteuergesetz diskutiert. Im Fokus stand dabei die Interessenlage mittelständischer Unternehmer.

Die Themenliste war lang: Vom Einkommensteuer- bis zum Körperschaftsteuergesetz, von der Abgabenordnung bis zum Erbschaftsteuergesetz gingen die HLB-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit konkreten Vorschlägen zu den geplanten Änderungen an den runden Tisch. „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahrzehnten mit den Parlamentariern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zusammen, um auf spezielle Steuerprobleme hinzuweisen, die in der Praxis auftauchen und für Unternehmer von sehr großer Bedeutung sind“, begründet Dr. Karlheinz Autenrieth von der Dr. Daiber GmbH & Co. KG Stuttgart, den Einsatz eines der größten Wirtschaftsprüfernetzwerke Deutschlands in der Bundeshauptstadt. Mit dem praktischen Know-how aus der Beratungstätigkeit für überwiegend mittelständische Firmen möchte man dabei den Finanzpolitikern aus Regierung und Opposition beratend zur Seite stehen. In der Vergangenheit hatten solche Gespräche den Weg zu so manchen Gesetzesänderungen bereitet.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Diskussion stand die Forderung, nicht korrekte oder zu spät eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. „Der jetzige Gesetzestext kriminalisiert im Grunde jeden Unternehmer, der zum zweiten Mal eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung abgibt, weil z. B. ein Beleg vergessen wurde“, gab der Leiter des HLB-Arbeitskreises Dr. Autenrieth zu bedenken. Ein Problem, das trotz seiner Brisanz in der Öffentlichkeit bislang kaum Beachtung fand.

Gefordert wurde außerdem von HLB-Seite die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur vollständigen Verlustverrechnung bei der Sanierung von Gesellschaften. In dieser sollte zum Ausdruck kommen, dass zunächst eine vollständige Verlustverrechnung erfolgt. Diese Neuregelung müsse dann für alle Steuern gelten und die Mindestbesteuerung in Sanierungsfällen entfallen. Der Sanierungsklausel wäre dann auch der Vorrang vor anderen gesetzlichen Bestimmungen einzuräumen.

Ebenfalls diskutiert wurde eine Vereinfachung des Reisekostenrechts. Hier schlugen die Experten von HLB Deutschland vor, zwei statt bisher drei Verpflegungspauschalen einzuführen und den Arbeitgeber die Hauptarbeitsstätte festlegen zu lassen.

Bei einer Einführung einer Vermögenssteuer von 1 Prozent jährlich für hohes Vermögen gaben die Experten im Gespräch mit den Parlamentariern zu bedenken, dass dies aufgrund des Verwaltungsaufwands die Steuerzahler mit ca. 300 Mio. Euro belasten würde.

Verzichten sollte die Bundesregierung nach Meinung der Vertreter von HLB Deutschland auf eine Neureglung des § 8b Abs. 4 KStG, der eine Steuerpflicht einer Streubesitzdividende von unter 10 Prozent bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorsieht.

M

Weitere Informationen unter:
http://www.conosco.de