Gemeinsamer Aufruf von 20 Oberbürgermeistern und Bürgermeistern: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Mit einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder
fordern 20 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus ganz Deutschland die
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Laut dem Aufruf ist
dafür zentral, dass dadurch das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt
wird und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt,
geschützt und gefördert werden. Den Aufruf haben u.a. die
Verwaltungschefs der Städte Hanau, Köln, Mannheim, Potsdam, Stuttgart
und Wolfsburg unterzeichnet. Diese Städte sind Teil des Vorhabens
„Kinderfreundliche Kommunen“, das von UNICEF Deutschland und dem
Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird.

Wörtlich heißt es in dem Aufruf: „Die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen
Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das
staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland
sein. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
in Deutschland ein Flickenteppich. Damit Kinder- und
Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird,
muss sie im Grundgesetz Einzug finden. Aus unseren kommunalen
Erfahrungen heraus haben wir erkannt, dass Kinder als eigenständige
Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der
Gesellschaft zu beteiligen sind. Dies entspricht noch nicht
durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der
täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen
sowie Verwaltung und Politik. Deshalb rufen die Kinderfreundlichen
Kommunen dazu auf, die Kinderrechte als Grundrechte im Grundgesetz zu
verankern.“

Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche
Kommunen“, betont: „Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der
UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das
Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder
sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen
Grundrechte hinaus besondere Rechte. Wir freuen uns sehr über die
Initiative, die der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
weiteren Schwung verleiht. Neben Schutz- und Förderrechten müssen
auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei
allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins
Grundgesetz finden. Nur so kann dem Anspruch einer ernsthaften
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen
Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention
entgegengewirkt werden.“

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von
Algermissen, Dormagen, Eltville, Garmisch-Partenkirchen, Hanau, Köln,
Kürten, Lampertheim, Mannheim, Nauen, Oestrich-Winkel, Potsdam,
Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Stuttgart, Taunusstein,
Wedemark, Wolfsburg und Weilerswist.

Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 in
Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen
Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese
setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf
kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits
zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen – darunter Köln,
Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Weitere
Informationen dazu unter http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/

Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wird gefördert vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressekontakt:
Ansprechpartner/innen:

Kinderfreundliche Kommunen e.V., Geschäftsführer Dominik Bär,
Telefon 030-202192-09 und -13, E-Mail
info@kinderfreundliche-kommunen.de

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, Pressesprecher,
Telefon 030-308693-11, E-Mail presse@dkhw.de

UNICEF Deutschland, Christine Kahmann, Telefon 030-2758079-19,
E-Mail presse@unicef.de

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