Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
wird keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den
„Gemeinsamen Vergütungsregeln Fotohonorare“ einlegen. Das teilte die
Organisation heute in Berlin mit. Zuvor hatten bereits der Deutsche
Journalisten-Verband (DJV) und die dju in ver.di erklärt, dem von dem
Schlichter Prof. Dr. Ferdinand Melichar vorgelegten
Einigungsvorschlag nicht zu widersprechen.
Damit gebe es für Verlage wie für freie hauptberufliche
Fotojournalisten „eine Richtschnur beim Aushandeln der Honorare“ und
mehr Planungssicherheit für die Foto-Etats in den Redaktionen,
erklärte der Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Georg Wallraf.
Der BDZV hatte aufgrund von Einzelvollmachten im November 2011 die
Schlichtungsverhandlungen für 89 Verlage aufgenommen. Die Regelung
tritt rückwirkend zum 1. Mai 2013 in Kraft.
Die Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten an
Tageszeitungen sehen gemäß §§ 32, 36, 36a UrhG Mindesthonorare für
die Veröffentlichung von Fotos vor, gestaffelt nach Auflage, Größe
des Fotos und dem Umfang des Rechteerwerbs (Erst- oder
Zweitdruckrecht).
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