Die Verdachtsanzeigen von Geldwäsche im Internet
haben sich in Deutschland nach jüngsten Zahlen fast verdreifacht. Ins
Visier der Fahnder geraten jetzt zunehmend Online-Plattformen,
Online-Shops oder elektronische Voucher-Systeme. Denn die Täter
nutzen hier gezielt das Angebot, virtuelles Geld online anzulegen und
später in den realen Wirtschaftskreislauf zu transferieren. Dabei
profitieren die Kriminellen von stark wachsenden Transaktionszahlen,
hinter denen sie unauffällig agieren können. Allein
Social-Media-Plattformen verzeichnen inzwischen einen täglichen
Werteumsatz in Millionenhöhe. Die dort virtuell erkauften Guthaben
lassen sich die anonymen Teilnehmer beispielsweise bei Gelegenheit in
realer Währung auszahlen. Für deutsche Unternehmen sind mit dieser
Entwicklung erhebliche Risiken verbunden, sei es als Betreiber
entsprechender Online-Angebote oder als Marktteilnehmer im Internet.
Sie müssen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben Wege finden, nicht
ungewollt Teil des so genannten Cyber-Laundering von Kriminellen zu
werden.
Die Wirtschaft gerät von gesetzlicher Seite unter Zugzwang. Denn
nach dem seit zwei Jahren geltenden Geldwäschegesetz (GwG) sind
praktisch alle Geschäftsleute branchenübergreifend dazu verpflichtet,
genau definierte Sorgfaltsregeln einzuhalten, um die organisierte
Kriminalität zu bekämpfen. Dazu gehört beispielsweise, Informationen
über den Zweck und die Art einer Geschäftsbeziehung einzuholen oder
die Identität der Vertragspartner zu prüfen
(Know-your-Customer-Prinzip). So ist beispielsweise auch ein
Schmuckhändler beim Verkauf eines hochpreisigen Produkts verpflichtet
einen Herkunftsnachweis des Geldes zu verlangen. Diese Anforderung
wird in Deutschland aktuell nur selten erfüllt.
Die Prävention gegen Geldwäsche wird in Unternehmen von einer
Compliance-Einheit betreut. Insbesondere in kleineren und
mittelständischen Unternehmen besteht jedoch oftmals kein
ausreichendes Bewusstsein, welche Compliance-Aufgaben überhaupt
bestehen und welche kriminellen Risiken adressiert werden müssen.
Derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren
Unternehmen nur unzureichend über die Compliance-Anforderungen
informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr
als 40 Prozent.
„Mehr Aufklärung in Verbindung mit internen Schulungsmaßnahmen und
einer Stärkung der Compliance-Funktion können helfen, aktuelle
Schwachstellen zu reduzieren und Geldwäschern das Leben so schwer wie
möglich zu machen“, sagt Bernd Michael Lindner, Compliance-Experte
bei Steria Mummert Consulting. „Dies gilt insbesondere für die
Bekämpfung der Geldwäsche über das Internet, gegen die die meisten
Unternehmen nicht genügend gerüstet sind.“
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