„Mit Bausparen und Wohn-Riester können Verbraucher in den Genuss von gleich drei Prämien kommen“, rät Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel. Verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern erhalten so über 1.000 Euro pro Jahr. Was Arbeitnehmer und Bausparer vor dem Jahreswechsel prüfen sollten:
Wohnungsbauprämie: Wer jährlich 512 Euro auf seinen Bausparvertrag einzahlt, bekommt bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Förderanträge erhalten Kunden von ihrer Bausparkasse. Die Antragsfrist endet jeweils am 31.12. des übernächsten Jahres. Das bedeutet: Den Prämienantrag für 2007 müssen Sparer bis spätestens Ende 2009 bei ihrer Bausparkasse einreichen, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen. Für die Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen – unterstützt werden dafür schon alle ab dem 16. Lebensjahr.
Arbeitnehmersparzulagen für Bausparen: Berufstätige, die vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers auf einem Bausparvertrag anlegen und unter bestimmte Gehaltsgrenzen liegen, erhalten vom Staat bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage. Beantragt werden muss die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.
Riester-Förderung: Die dritte Fördermöglichkeit ist die Riester-Zulage. Mit ihr können Sparer seit rund anderthalb Jahren auch Wohneigentum finanzieren. Für die höchstmöglichen Zulagen müssen Sparer vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, beispielsweise auf einen Riester-Bausparvertrag anlegen. Jeder Förderberechtigte erhält dann pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes Kind 185 Euro – für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden sogar 300 Euro. Riester-Sparer unter 25 Jahren werden besonders belohnt: Sie erhalten zusätzlich einen Einmalbonus von 200 Euro.
Beantragt werden muss die Förderung mit einem Zulagenformular beim jeweiligen Produktanbieter. Wer bereits länger einen Vertrag besitzt und seine Zulage für 2007 noch nicht eingefordert hat, sollte schnell handeln: Die Antragsfrist läuft dieses Jahr ab. „Riester-Sparer sollten gleich den Dauerzulagenantrag einreichen“, empfiehlt Weismantel. Sie berechtigen damit ihren Anbieter, automatisch die Altersvorsorgezulage abzurufen. Alleinstehende und Besserverdiener profitieren unter Umständen auch von Steuervorteilen: Die eingezahlten Beträge können alle Riester-Sparer als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis größer ist, als die in den Vertrag geflossenen Zulagen. Steuervorteile werden mit der Einkommenssteuer verrechnet.