Der Verdacht auf wettbewerbsverhindernde
Absprachen zwischen Bundesnetzagentur und Deutscher Post, über den
die aktuelle Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (47/ 2011)
berichtet, gleicht auf verblüffende Weise dem Geschehensablauf bei
der Öffnung der Auskunfts- und Teilnehmerverzeichnismärkte.
So wie die Deutsche Post in Absprache mit Bundesregierung und
Bundesnetzagentur laut „Spiegel“ offenbar versuchte, eine Regulierung
der Postmärkte zu verhindern, haben Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt allem Anschein nach auch im Fall der Deutschen
Telekom eine faire Regulierung im Auskunfts- und Telefonbuchmarkt
blockiert.
„Die im –Spiegel– beschriebenen Methoden der Regulierung scheinen
in den ersten Jahren der Marktöffnung nicht nur bei der
Bundesnetzagentur, sondern im Fall der Deutschen Telekom auch beim
Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Bundesnetzagentur praktiziert
worden zu sein“, sagt Prof. Dr. Georg Jochum, der die Gründer des
Auskunftsdienstes Telegate, Dr. Klaus Harisch und Peter Wünsch, in
einer Schadensersatzklage vertritt.
So wurde 1999 ein Kartellamtsverfahren wegen überhöhter Kosten für
die Ãœberlassung von Teilnehmerdaten durch einen Vergleich zwischen
Telekom und Bundeskartellamt eingestellt und auf eine Kostenprüfung
verzichtet.
Dieser Vergleich besagte, dass die Deutsche Telekom 176 Mio. DM
jährliche Kosten für die Überlassung der Teilnehmerdaten abrechnen
durfte, obwohl wenige Wochen zuvor das Kartellamt von nur 100 Mio. DM
Kosten ausgegangen ist. Im Jahr 2003 wurden die Kosten erneut im
Vergleichswege gesenkt – diesmal auf ca. 45 Mio. Euro. Auch hier fand
keine Kostenprüfung statt. Es gibt Hinweise darauf, dass die Deutsche
Telekom jeweils einen Vergleich schloss, um Kostenprüfungen zu
vermeiden.
Erst im Jahr 2005, also 7 Jahre nach der Marktöffnung und nach
einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, fand eine
Kostenprüfung durch die Behörde statt, welche jährliche Gesamtkosten
in der Höhe von 770.000 Euro ergab. Im Jahr 2010 wurde aufgrund
gerichtlicher Entscheidungen diese Summe auf ca. 1,6 Mio. Euro
korrigiert.
Dies bedeutet, dass in einem fairen Regulierungsverfahren bei der
Öffnung des Auskunftsmarktes nicht 90 Mio. Euro, sondern unter 2 Mio.
Euro jährliche Kosten für die Deutsche Telekom festgesetzt worden
wären. Die daraus entstandenen Schäden, welche deshalb von
Wettbewerbern bis heute eingeklagt worden sind, belaufen sich
inzwischen auf über 1 Mrd. Euro.
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Prof. Dr. Georg Jochum, Wilms & Schaub Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
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