Gegendarstellung Feinstaub durch Feuerwerk: In Deutschland geltende Grenzwerte werden in keiner der von der Deutschen Umwelthilfe genannten Städte überschritten

Der Verband der pyrotechnischen Industrie
(VPI) spricht sich entschieden gegen die von der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) genannten Darstellungen in der heute
veröffentlichten Pressemitteilung aus. Weder die veraltete dort
zitierte YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2018 noch die dort genannten
Feinstaubgrenzwerte sind belastbare Argumente gegen
Silvesterfeuerwerk.

„Die Argumente der Deutschen Umwelthilfe werden nicht dadurch
stichhaltiger und richtiger, dass sie stetig in dem Wissen wiederholt
werden, dass die eigenen Argumente aufgrund der hier geltenden
Rechtslage keinen Bestand haben“, sagt Klaus Gotzen, Geschäftsführer
des VPI. Der in Deutschland zulässige Grenzwert liegt bei 40 µg
PM10/Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Ein PM10-Tagesmittel darf im
Übrigen 50 µg PM10/Kubikmeter nicht öfter als 35 Mal überschreiten.
„Keine der von der DUH genannten Städte überschreitet diesen
Grenzwert. Wir haben schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen,
dass die DUH hier bewusst Zahlen nennt, um die Öffentlichkeit zu
täuschen.“

Darüber hinaus verweist der Verband auf eine Grafik des
Umweltbundesamts (UBA) vom 24. Januar 2019, in welcher der
Tagesmittelwert PM10 im gesamten Bundesgebiet deutlich höher ist, als
beispielsweise zu Silvester. „Mit dem Wissen, dass die
Tagesmittelwerte durch den zu Silvester ausgestoßenen Feinstaub nur
geringfügig höher sind, versucht die DUH die Stundenmittelwerte in
den Fokus ihrer Kommunikation zu heben. Vergleichen die Bürgerinnen
und Bürger einmal die Feinstaub-Tagesmittelwerte vom 24. Januar 2019
und 01. Januar 2019, werden sie feststellen, dass es nicht das
Feuerwerk sein kann, dass das Problem hoher Feinstaubwerte
darstellt“, so Gotzen weiter.

Die Grafik des UBA ist unter http://ots.de/uLJTDs einsehbar.

Der VPI zeigt sich gleichfalls verwundert über die von der DUH
genannten Umfrage. Diese stammt aus dem Jahr 2018. Umfragen aus dem
Jahr 2019, beispielsweise vom MDR Sachsen-Anhalt
(http://ots.de/1Pz3Vv) und von den Kieler Nachrichten
(http://ots.de/oiqQME) zeigen jedoch, dass eine große Mehrheit der
Bürger gegen ein Feuerwerksverbot ist. In der Umfrage der Kieler
Nachrichten sprachen sich von 9.236 Befragten 76 Prozent gegen ein
Feuerwerksverbot aus. In der Umfrage des MDR Sachsen-Anhalt waren es
gar 82 Prozent. „Der Deutschen Umwelthilfe fehlen die Argumente und
zugleich auch der Rückhalt in der Bevölkerung. Sie verweisen auf alte
Umfragen, nutzen in Deutschland nicht geltende Grenzwerte und
versuchen so den Eindruck zu erwecken im Recht zu sein. Dabei
täuschen sie mit ihren Zahlen jedoch bewusst Öffentlichkeit und
Politik. Diese Form des Populismus kann uns in einer zielführenden
Debatte zum Umweltschutz nicht weiterbringen.“ Das hat beispielsweise
auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) erkannt und bereits
im Juni Stellung zu den Behauptungen der DUH genommen. „Das
Silvesterfeuerwerk zu verbieten, geht viel zu weit. […] Es gibt
andere Dinge, die viel mehr Feinstaub produzieren, Grillen im Sommer
beispielsweise“, sagte Sonja Lämmel vom DAAB damals.

Der Verband der pyrotechnischen Industrie veröffentlichte am
heutigen Tage zugleich ein eigenes Rechtsgutachten zu den
Möglichkeiten kommunaler Feuerwerksverbote. Darin heißt es, dass
weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die
Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der
Länder Raum eröffnen, um Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.
Insofern sollten die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes
ergangenen Verbotszonen nochmals auf den Prüfstand. Klaus Gotzen
dazu: „Die DUH rudert auch hier zurück. Zunächst wurde erzählt, dass
das Rechtsgutachten Möglichkeiten für kommunale Verbote aufzeigen
soll. Nun behauptet die DUH, dass der eigentliche Zweck das Aufzeigen
klarer Gesetzesänderungen gewesen sei. Die Notwendigkeit besteht
unseres Erachtens nicht.“

Verletzung zum neuen Jahr entstehen zudem meist durch erhöhten
Alkoholkonsum und Prügeleien, nicht durch legales Feuerwerk. Überdies
möchten wir von einem generellen Feuerwerksverbot auch mit Blick auf
den Einsatz illegaler Feuerwerkskörper abraten. Denn: Es ist
überwiegend illegales Feuerwerk, das für Verletzungen und
Grenzwertüberschreitungen verantwortlich ist. Durch die geforderten
Verbote könnten vermehrt illegale Böller von denjenigen eingesetzt
werden, die sich nicht an die Regeln halten möchten. Klaus Gotzen:
„Die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper muss durch die entsprechenden
Behörden eher stärker überwacht und rechtlich geahndet werden als
weitere Feuerwerksverbote in Erwägung zu ziehen.“

Zum Verband

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist das
Sprachorgan für 21 Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI
betreut Hersteller von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie
Hersteller von pyrotechnischer Munition. Diese sind im gesamten
Bundesgebiet ansässig. Der Verband vertritt die Interessen seiner
Mitglieder gegenüber der Politik, der Wirtschaft und der
Gesellschaft.

Pressekontakt:
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RA Klaus Gotzen
An der Pönt 48
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