Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
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Auch wenn es viele noch nicht wissen und berücksichtigen, ist seit 2014 für Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gesetzliche Pflicht. Die Durchführung und Planung geeigneter Maßnahmen ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Die Chance jedoch liegt in einer Verbesserung der Prozesse, Effizienz und Qualität – und nicht zuletzt in der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter als Grundlage der Produktivität.

Auf knapp 29 Milliarden Euro beziffert das Statistische Bundesamt den volkswirtschaftlichen Schaden durch Krankheitskosten aufgrund psychischer Belastungen. Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen zunächst die Belastungen am Arbeitsplatz z. B. durch Arbeitsinhalte, -organisation und den sozialen Beziehungen gemäß §5 ArbSchG ermittelt werden. Karin Probst (http://2-change.de/0201_the2_karin_probst.php?key=0201) von 2 Change begleitet Unternehmen mit ihrem Team seit vielen Jahren auf dem Weg zu einem gesunden Unternehmen, und bemerkt, dass diese „weichen Faktoren“ noch nicht die Aufmerksamkeit von Fachkräften erhalten, die ihnen als wichtiger Erfolgsfaktor gebührt. Das Gestaltungspotential, welches durch die Gefährdungsbeurteilung analysiert werden sollte, ist in vielen Unternehmen noch Brachland. Die Fülle der wissenschaftlich getesteten Analysemethoden schreckt zunächst eher ab. Doch bietet die Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) hier einen guten ersten Ãœberblick in der Auswahl der Verfahren. „In der Gefährdungsbeurteilung ist leider nicht vorgegeben, wie man die Ergebnisse auswertet und geeignete Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention ableitet, steuert, überprüft und dokumentiert“, weist Karin Probst auf mögliche Stolpersteine in der innerbetrieblichen Umsetzung hin. „Ebenso wenig ist eine Auswertung der Resilienz-Faktoren integriert. Wichtig ist vor allem eine hohe kommunikative Kompetenz. Unternehmensleitung, Betriebsrat, Personalentwicklung und Führungskräfte müssen ins Boot geholt werden, auch wenn es nicht immer einfach ist, hier eine Gemeinsamkeit zu erzeugen.“ Die Bausteine der Schulung „Durchführung der Gefährdungsbeurteilung“, „Ableitung und Konzeption der Maßnahmen“, „Ãœberprüfung und Dokumentation“ sowie die Transfersicherung sollten auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten werden, weil es sehr viel Fingerspitzengefühl braucht, die zum Unternehmen und deren Mitarbeitern passenden Instrumente einzusetzen. Ziel des eigens dafür entwickelten Schulungskonzeptes ist also, die durchführenden Fachkräfte so zu begleiten, dass sie in einer guten Prozessqualität nicht nur der gesetzlichen Pflicht Genüge leisten, sondern vor allem einen nachhaltigen messbaren Nutzen für das Unternehmen ableiten. Weitere Infos unter www.2-change.de (http://www.2-change.de)

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Weitere Informationen unter:
http://www.mm-pr.de