– München, 10.11.2010 –
Die Gefährdungsbeurteilung ist für viele Arbeitgeber ein rotes Tuch. Dies kann es auch werden, wenn man nicht strukturiert vorgeht.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte kurz erläutert.
1. Schritt: Analyse
Im ersten Schritt werden unter Berücksichtigung der durchzuführenden Tätigkeiten und individuellen Leistungsvorraussetzungen die Gefährdungen ermittelt.
Hierfür bieten sich zum Beispiel auch Checklisten an.
2. Schritt: Beurteilung
Im zweiten Schritt werden diese Gefährdungen beurteilt. Hierfür werden die Gefährdungsfaktoren nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
Als Ergebnis wird festgestellt, ob Handlungsbedarf besteht.
3. u. 4. Schritt: Setzen von Zielen, Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
Im 3 u. 4 Schritt werden Ziele formuliert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Diese Lösungen sollten sich dabei an das TOP Prinzip
und an dem Stand der Technik orientieren.
5. Schritt: Auswahl der Lösung
Unter Berücksichtigung der Verringerung von Unfall- und Gesundheitsgefährdungen sowie der vorgegebenen Rahmenbedingungen
werden anschließend Lösungen ausgewählt.
6.Schritt: Umsetzung der Lösung
Im 6. Schritt müssen die vorher ausgewählten Lösungen umgesetzt werden. Hierzu müssen ggf. bestimmte Aufträge an
unterschiedliche Personen erteilt werden.
7.Schritt: Wirkungskontrolle
Abschließend wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Das heißt, dass der Erfolg der Schutzmaßnahmen mit den vorher gesetzen
Zielen verglichen wird. Diese Wirkungskontrollen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Die jährliche Betriebsbegehung bietet sich daher an!
Diese einzelnen Schritte hören sich sehr kompliziert an. Wenn man jedoch ein wenig Zeit aufwendet ist es sicher kein
Problem. Natürlich ist es ratsam eine abschließende Bewertung der Gefährdungsbeurteilung durch eine Sicherheitsfachkraft
bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit vornehmen zu lassen. Erfahrungen zeigen, dass insbesondere eine tiefgreifende
Analyse (1.Schritt) die Voraussetzung für eine rechtssichere und qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung ist.