Die Bundesverbraucherhilfe äußert ihre ernste Besorgnis über die jüngste Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes, trotz der deutlichen Kritik im Rahmen der Verbändeanhörung, an der auch wir aktiv teilgenommen haben. Dieser Vorgang wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der demokratischen Prozesse und des Schutzes der Verbraucherrechte auf.
Ein zentraler und besorgniserregender Aspekt, in dem alle beteiligten Verbände einhellig übereinstimmen, betrifft die ausgesprochen kurze Zeitspanne von lediglich zehn Tagen, die den Verbänden gewährt wurde, um auf das 140-Seiten-Gesetz Stellung zu nehmen. Eine so knappe Frist erweist sich als unzureichend, um eine umfassende und sachgerechte Prüfung des Gesetzesentwurfs durchzuführen. Diese Vorgehensweise verhindert eine angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft und ist daher inakzeptabel.
Ein weiterer gravierender Kritikpunkt bezieht sich auf die mangelnde Technologieoffenheit des Gesetzes. Es ist unabdingbar, dass die Politik nicht einer bestimmten Ideologie folgt, sondern den Raum für Innovation und effiziente Lösungen offen hält.
Präsident Ricardo Dietl fügt hinzu: „Es ist bedauerlich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die berechtigte Kritik der Verbände nicht angemessen gewürdigt hat. Wir erwarten von unseren politischen Entscheidungsträgern, dass sie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und auf ihre Anliegen eingehen. Dieses Gesetz stellt einen Schritt in die falsche Richtung dar.“
Die Bundesverbraucherhilfe wird sich auch weiterhin unermüdlich für transparente und demokratische Prozesse einsetzen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in bedeutenden gesetzlichen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.