Geändertes Datenschutzrecht: Neue Pflichten für Unternehmen

Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher, stellvertretende Vorsitzende des VfCM-Arbeitskreises Datenschutz: „Für Unternehmen gelten neue Regeln, ab wann die Information darüber, dass ein Kunde angemahnt worden ist, an die Auskunfteien übermittelt werden darf. Darüber hinaus müssen die Unternehmen ihren Kunden auf Nachfrage Auskunft darüber erteilen, wie sie deren Zahlungsfähigkeit bewerten, d.h. welchen aktuellen Score-Wert sie über sie gespeichert haben und was dieser genau aussagt.“ Dies habe in verständlicher Sprache, zeitnah, unentgeltlich und schriftlich zu erfolgen, erläutert Iraschko-Luscher weiter.

Das bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand. Erteilen sie die entsprechenden Auskünfte nicht oder nicht schnell genug, droht ein Bußgeld. Zudem könnten die neuen Regeln nach Ansicht des Arbeitskreises gestiegene Zahlungsausfallrisiken zur Folge haben. „Zumindest dann, wenn dringend benötigte Informati-onen über die Zahlungsfähigkeit von Kunden nicht mehr wie bisher im erforderlichen Maße verfügbar wären. Es aber wird einige Zeit dauern, bis sich die Auswirkungen des Gesetzes zeigen“, ist Iraschko-Luscher überzeugt. Um Fehler im Umgang mit dem geänderten Gesetz zu vermeiden empfiehlt sie Unternehmen die grundlegende Überprüfung ihrer Prozesse anhand der MaDiC.

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