Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan
Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages
dazu befragt, ob es für die Bezeichnung Prüffall für eine Partei, die
sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt.
„Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass Haldenwang keine
gesetzliche Ermächtigung für die öffentliche Bezeichnung der AfD als
Prüffall hat.
Er hat folglich seine Neutralitätspflicht verletzt und tief in die
Chancengleichheit der Parteien eingegriffen.
Mit diesem Verhalten hat er das Bundesamt für Verfassungsschutz
für die eigenen politischen Ziele und die seiner Vorgesetzten auf
plumpe Art und Weise instrumentalisiert und dem ohnehin kaum noch
vorhandenen Vertrauen in die Politik schwer geschadet.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist
eine Ohrfeige für Haldenwang. Klage gegen dieses verfassungswidrige
Verhalten ist bereits von uns eingereicht.“
Das Gutachten finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 227 57225
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