
1. November 2013. Die Garbe Logimac AG kommt nicht aus den Schlagzeilen. Anlegerschützer erwarten eine Klagewelle gegen das Unternehmen, das besonders mit dubiosen Kreditvergaben an eigene Gesellschaften die Anleger zur Verzweiflung gebracht hat.
„Es gibt unserer Auffassung nach einige gute Ansatzpunkte für Anleger, wieder zu ihrem Geld zu kommen“, betont Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. „Nach unseren Erkenntnissen könnten den geschädigten Anlegern Schadensersatzansprüche in voller Höhe zustehen, wenn sie bei Vertragsabschluss falsch beraten worden sind, der Prospekt oder die Widerrufsbelehrung falsch war. Grundsätzlich sind atypische stille Beteiligungen nicht als sichere, zur Altersvorsorge geeignete Geldanlagen zu sehen.“
Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft „Garbe Logimac“ gegründet. Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
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