G DATA unterstützt Forderung der Bundesregierung nach>>No-Spy-Garantie

G DATA unterstützt Forderung der Bundesregierung nach>>No-Spy-Garantie<<von IT-Firmen (FOTO)
 

Die G DATA Software AG begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung,
zukünftig bei der Vergabe bundesbehördlicher IT-Aufträge vom
jeweiligen Anbieter eine No-Spy-Garantie zu verlangen. Deutsche
IT-Security-Unternehmen, wie G DATA, unterliegen der strengen
deutschen Gesetzgebung und sind dazu verpflichtet, den hohen
Anforderungen des deutschen Datenschutzgesetzes in voller Gänze zu
entsprechen. Deren Einhaltung garantiert G DATA dabei nicht nur
seinen Kunden in Deutschland, sondern weltweit. Zusätzlich zur
bestehenden Gesetzeslage, hat G DATA hat bereits 2011 eine
freiwillige „No-Backdoors“-Selbstverpflichtung unterzeichnet. G
DATA-Vorstand Frank Heisler unterstützt daher die Forderung der
Bundesregierung, von den Herstellern eine verbindliche
Anti-Spionage-Erklärung einzufordern.

„Wir begrüßen und unterstützen die Forderung der Bundesregierung,
dass Hersteller von IT-Sicherheitslösungen ein klares Bekenntnis zu
>>No-Spy<< und >>No-Backdoors<< für ihre Produkte und
Dienstleistungen abgeben müssen. Als deutscher Hersteller ist das für
uns selbstverständlich“, stellt Frank Heisler, Vorstand G DATA
Software AG, deutlich heraus. „G DATA hat bereits 2011 freiwillig
eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung des
IT-Sicherheitsverbands TeleTrusT unterzeichnet, in der wir unseren
Kunden Sicherheitslösungen ohne eingebaute Hintertüren garantieren.“

++ US Patriot Act

Im Unterschied zu deutschen Unternehmen haben US-Firmen seit
Einführung des US Patriot Acts im Jahr 2001 kaum die Möglichkeit,
sich gegen staatliche Einflüsse zur Wehr zu setzen. Sie sind per
Gesetz zu einer Kooperation mit Behörden, wie NSA oder CIA,
verpflichtet. Überträgt man diese generelle Verpflichtung auf
amerikanische IT-Security-Hersteller, wie beispielsweise
Virenschutz-Hersteller, so wären auch diese zu einer Kooperation mit
den Geheimdiensten verpflichtet. Eine effektive Abwehr von
Cyberspionage gegen deutsche Bundesbehörden und Unternehmen würde
hierdurch deutlich erschwert.

++ Standortvorteil Deutschland

Anders sieht die Situation bei deutschen IT-Security-Herstellern
aus. Diese unterliegen einer anderen Gesetzgebung und sind dazu
verpflichtet, den hohen Anforderungen des deutschen
Datenschutzgesetzes zu entsprechen. Auf >>German Sicherheit<< zu
setzen – das heißt auf Lösungen aus Deutschland, bietet Unternehmen
Dank einer klaren und unmissverständlichen Gesetzeslage klare
Vorteile.

„Die Einforderung einer entsprechenden Erklärung vom jeweiligen
Anbieter im Vorfeld von Vergabeverfahren und auch bei bestehenden
Projekten, ist vor dem Hintergrund der NSA-Spähaffäre richtig und
sollte von allen IT-Sicherheitsherstellern unterstützt werden“, so
das klare Statement Frank Heislers. „Vertrauenswürdige
IT-Securitylösungen sind für die Wahrung der digitalen Souveränität
von essentieller Bedeutung.“

Um Unternehmen und Bundesbehörden eine Entscheidungshilfe an die
Hand zu geben, hat die TeleTrusT-Arbeitsgruppe „IT-Security made in
Germany“ (ITSMIG) bereits 2011 eine Initiative gegründet, die
Kriterien für ein Qualitätssiegel festlegt.

ITSMIG-Zeichenträger, wie G DATA, garantieren mit Unterzeichnung
der Selbstverpflichtungserklärung, dass die angebotenen Produkte
keine versteckten Zugänge (keine „Backdoors“) enthalten. „IT Security
made in Germany“ ist ein Zusammenschluss deutscher
IT-Sicherheitsunternehmen unter der Schirmherrschaft des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Pressekontakt:

Thorsten Urbanski
Public Relations Manager
Phone: +49 (0) 234 – 9762 239
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Pressereferentin
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