Führerschein mit Auflagen / Berufskraftfahrer mit Diabetes müssen Fahrtüchtigkeit regelmäßig nachweisen

Wer als Diabetiker einen Lkw-, Bus- oder
Taxiführerschein beantragt, muss mit einem ärztlichen Gutachten
nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel, speziell das Risiko für
Unterzuckerungen, gut unter Kontrolle hat, berichtet das
Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Besonders strenge Regeln gelten
für Diabetiker, die Insulin spritzen. Ihnen wird dieser Führerschein
nur in Ausnahmefällen bewilligt, und das Gutachten muss alle zwei
Jahre auf eigene Kosten erneuert werden. Bei einem selbst
verschuldeten Unfall stellt für Zuckerkranke die Berufung auf eine
plötzliche Unterzuckerung keine Entlastung dar.

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Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 4/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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