Einsatz von Fake-Bildern bei Ermittlungen soll möglich werden
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, den Vorschlag der
Unionsfraktion umzusetzen, den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Cybergroomings
weiter zu verschärfen und den Einsatz von Fake-Bildern durch Ermittler zu
ermöglichen. Hierzu erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
Ich begrüße es sehr, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den
Widerstand der SPD und insbesondere ihrer Vorgängerin Katharina Barley gegen die
Einführung einer sog. „Keuschheitsprobe“ bei der Bekämpfung von
Kinderpornographie aufgegeben hat. Die Unionsfraktion hat seit längerer Zeit für
dieses Ermittlungsinstrument geworben. Bis zuletzt sind wir aber bei unserem
Koalitionspartner auf taube Ohren gestoßen.
Wir müssen alle rechtsstaatlich verfügbaren Mittel zur Aufklärung und Verfolgung
von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie einsetzen. Das bedeutet
insbesondere, den Ermittlern nach dem Stand der Technik mögliche
Ermittlungsinstrumente an die Hand zu geben. Hierzu zählt auch die sog.
„Keuschheitsprobe“. Um Zugang zu einschlägigen Foren zu bekommen, fordern die im
Darknet tätigen Pädokriminellen eine Art „Visitenkarte“ in Form eines
kinderpornographischen Bildes. Hierdurch wollen die Täter sicherstellen, dass
sie das kinderpornographische Material nicht mit einem Kriminalbeamten
austauschen. Nach derzeitiger Rechtslage würden sich die Ermittler bei dieser
Vorgehensweise strafbar machen. Dies wird sich zukünftig ändern.
Mit der sog. „Keuschheitsprobe“ können Ermittler der Polizei computergenerierte
Bilder verwenden, um sich Zugang zu einschlägigen Foren zu verschaffen. Diese
Bilder sind von echten Bildern nicht zu unterscheiden. Ebenfalls werden wir die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Ermittler dabei nicht strafbar
machen. Ich bin überzeugt, dass wir durch diese Maßnahmen einen effektiven
Beitrag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie leisten.
Wenn wir tatsächlich alles erdenklich Mögliche zum Schutz unserer Kinder
unternehmen wollen, dann müssen wir auch über eine europarechtskonforme
Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung sprechen. Es ist unerträglich, dass
deutsche Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr allein etwa 70.000 Hinweise aus
den USA erhalten haben, den meisten aber nicht nachgehen konnten, da die
notwendigen Daten bei den Providern nicht verfügbar waren und somit nicht
ausgewertet werden konnten.
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