Die Zahl&Recht GmbH hat auf Ihrer Webseite einen Verbrauchertipp zur ehemaligen ARAG Lebensversicherung veröffentlicht. Die ARAG Lebensversicherungs-AG wurde 2017 an die Frankfurter Leben-Gruppe verkauft und in Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG umbenannt.
Die damalige ARAG Lebensversicherung hatte ihren Kunden eine 100%ige Erhöhung der Erlebensfallsumme nach 26 Jahren durch die Überschussbeteiligung für verschiedene Kapitallebensversicherungen nach den Tarifen A3, G3v, G4 und G5 versprochen. Insbesondere in den Jahren von 1988 bis 1998 sollen Kunden der ehemaligen ARAG Lebensversicherungs-AG mit einer solchen Erhöhung der Erlebensfallsumme durch die Überschussbeteiligung geworben worden sein.
Die Erlebensfallsumme sollte also durch die Überschussbeteiligung verdoppelt werden. Viele Kunden haben sich genau deshalb für eine Lebensversicherung bei der damaligen ARAG entschieden.
Die Frankfurt Münchener Lebensversicherung kommt als Rechtsnachfolgerin der ARAG Lebensversicherung diesen Versprechen aber nicht mehr vollständig nach und beruft sich auf die schlechte Entwicklung am Kapitalmarkt. Viele Versicherungsnehmer erhalten nur noch einen Bruchteil der ursprünglich zugesagten Überschussbeteiligung zum Vertragsende oder bei einer Kündigung ausgezahlt. Nach den Angaben der Zahl&Recht GmbH besteht in vielen Fällen aber ein Anspruch auf eine deutlich höhere Überschussbeteiligung und damit auf eine Nachzahlung oder auf eine höhere Auszahlung.
Die Zahl&Recht GmbH schreibt dazu auf Ihrer Webseite:
„Wenn ein Werbeversprechen nicht als unverbindlich markiert war und zusammen mit dem Versicherungsschein verschickt worden ist, kann der Inhalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Vertragsbestandteil sein. Auch wenn ein Informationsblatt zusammen mit dem Antragsformular ausgehändigt wurde, kann ein Werbeversprechen gemäß § 5 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Inhalt des Vertrages werden.“
Diese Ansicht wurde auch vom Landgericht Frankfurt (Oder) geteilt. Das Landgericht führt dazu in einem Urteil gegen die Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG zu einem Vertrag der ARAG Lebensversicherung aus:
„Die Verpflichtung der Beklagten, nach Ablauf einer Versicherungsdauer von 26 Jahren eine Überschussbeteiligung in Höhe von 100 % der vereinbarten Erlebensfallsumme zu zahlen, ist jedoch nach § 5 Abs. 3 VVG Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrages geworden.“
Das Urteil vom Landgericht Frankfurt (Oder) wurde auch nochmal vom Oberlandesgericht Brandenburg bestätigt.
Bei einer Mandantin der Zahl&Recht GmbH wurde von der ARAG Lebensversicherungs-AG beim Abschluss des Vertrages ebenfalls mit einer 100%igen Erhöhung der Erlebensfallsummer nach 26 Jahren durch die Überschussbeteiligung geworben. Zunächst versuchte die Mandantin selber gegenüber der Frankfurt Münchener Lebensversicherung eine höhere Auszahlung für Ihren alten ARAG-Vertrag durchzusetzen. Die Versicherung lehnte ihre Aufforderungen aber kategorisch ab.
Mit Hilfe der Zahl&Recht GmbH konnte Sie eine Nachzahlung über 33.716 Euro von der Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG erhalten.
Die Zahl&Recht GmbH empfiehlt daher Kunden der Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG dringend, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Das Unternehmen geht davon aus, dass alleine bei der ehemaligen ARAG Lebensversicherungs-AG tausende weitere Verträge betroffen sind.
Die Zahl&Recht GmbH weist weiter darauf hin, dass es für Verträge die inzwischen bei der Frankfurter Leben-Gruppe geführt werden noch viele weitere Möglichkeiten gibt, wie mit einer alten Lebens- oder Rentenversicherung vorgegangen werden kann. Hierzu verweist das Unternehmen auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014, nach dem auch eine vollständige Rückabwicklung von kapitalbildenden Versicherungen noch möglich sein kann, wenn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt worden ist. Es sei daher sinnvoll, seine Verträge juristische und versicherungsmathematisch prüfen zu lassen, um nicht mit einer falschen Entscheidung tausende von Euro zu verlieren.
Weitere Details und Informationen zu diesem Fall finden Sie unter https://www.zahl-recht.de/ratgeber/verbrauchertipps/arag-lebensversicherung-frankfurter-leben-gruppe
Veröffentlicht am 11.05.2023 um 17:51 Uhr
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