Die Grundidee des Franchising: Ein Franchise-Geber „vermietet“ seine Geschäftsidee inklusive Name, Marke, Know-how und Marketing. Nach der Definition des Deutschen Franchise Verbands e.V. besteht das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers sowie der Verpflichtung, den Franchise-Nehmer aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.
Der Franchise-Nehmer wiederum ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig und hat das Recht sowie die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information. Für den Einstieg in ein bestehendes Franchise-System benötigt der Franchise-Nehmer Eigenkapital und ein Finanzierungskonzept.
„Trotz aller Sicherheiten, die das Franchising bei der Existenzgründung an die Hand gibt, existieren auch Nachteile“, betont VDF-Vorsitzender Schimmelfeder. Insbesondere die Vertragsgestaltung könne ein Problem sein. Schimmelfeder rät allen angehenden Unternehmern der Fitness- und Gesundheitsbranche: „Seien Sie kritisch gegenüber Verträgen, die Sie in fast allen Investitionsentscheidungen an Produkte des Franchise-Gebers binden. Wenn mit ausländischen Erfolgen geworben wird, versichern Sie sich zudem, ob der Franchise-Geber überhaupt im Inland vertreten ist – vielleicht sind Sie sonst das Versuchskaninchen auf dem deutschen Markt.“
Damit auf dem Weg in die Selbstständigkeit nichts schief geht, bietet der VDF Unterstützung an: Der Verband legt in diesem Jahr einen großen Schwerpunkt auf das Thema „Existenzgründung in der Fitness- und Gesundheitsbranche“ und kann auf die Erfahrung langjähriger Experten zurückgreifen.