Fragwürdiges CCS-Gesetz soll schmutzigem Kohlestrom sauberes Image verschaffen. Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken

Anlässlich der Anhörung im
Bundeswirtschaftsministerium zum „Gesetz zur Demonstration und
Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur
dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (CCS-Gesetz) hat der Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine ablehnende
Haltung zu diesem Vorhaben und dem Gesetzentwurf bekräftigt. „Die
unterirdische Verpressung von Kohlendioxid ist eine
Feigenblatt-Technologie, hinter der die schmutzigen Folgen der
Kohleverstromung versteckt werden sollen“, sagte der
BUND-Energieexperte Robert Pörschmann.

Die CCS-Technologie, die sich noch im Forschungsstadium befinde,
stehe vor allem für ein `Weiter so` in der Energiepolitik. Ob CCS in
der Zukunft überhaupt machbar und bezahlbar sei und ob die
Technologie dem Klimaschutz diene, seien offene Fragen. Mit vagen
Verweisen auf das künftig einzusetzende CCS-Verfahren wollten die
Energiekonzerne vor allem die für sie lukrativen Strukturen der
Energieversorgung zementieren. Dies verhindere den Ausbau
erneuerbarer Energien und trage dazu bei, dass sich die
Energiekonzerne vor ihrer Verantwortung für mehr Klimaschutz
drückten. CCS berge zudem zahlreiche Sicherheitsrisiken für Mensch
und Umwelt, die nach dem jetzigen Stand der Technologieentwicklung
nicht auszuschließen seien.

„CCS ist ineffizient und teuer. Diese Technik bindet viele
Millionen Euro, die in große teure Kohlekraftwerke anstatt in
erneuerbare Energien fließen. Hinzu kommen weitere Nachteile. Nicht
nur, dass ein Kraftwerk mit CCS zur Erzeugung der gleichen Strommenge
bis zu einem Drittel mehr Braun- oder Steinkohle benötigt als ein
Kraftwerk ohne CCS. Es verursacht auch neue schwere Umweltschäden
durch den Abbau von mehr Kohle und seinen enormen zusätzlichen
Wasserbedarf“, sagte Pörschmann.

Der Umweltverband kritisiert am CCS-Gesetzentwurf, dass er zwar
formal vorgebe, zunächst nur der Erprobung der Technologie zu dienen,
tatsächlich aber durch unzureichende Beschränkungen die Tür zur
Anwendung von CCS weit aufstoße. Insgesamt könne auch der neue
Gesetzentwurf – der erste war im Juni 2009 gescheitert – die
wesentlichen Sicherheitsfragen nicht beantworten. Der Verband lehne
den vorgelegten Gesetzentwurf daher strikt ab. Unverfroren sei
insbesondere, dass die Allgemeinheit auf den Risiken der
CCS-Technologie sitzen bleiben solle. So werde es den
Energiekonzernen erlaubt, spätestens 30 Jahre nach Beendigung der
CO2-Verpressung sämtliche Haftungsrisiken auf die Bundesländer zu
übertragen.

Pörschmann: „Ob die sichere Endlagerung des Kohlendioxids über
mehrere tausend Jahre funktioniert, weiß niemand. Diese Technologie
ist ein teurer Weg, dessen Risiken vor allem die Bundesländer und
damit die Steuerzahler und die betroffenen Regionen tragen sollen.
Unklar ist auch, ob es überhaupt genügend sichere CO2-Lagerstätten
gibt und welche Mengen Kohlendioxid tatsächlich verpresst werden
könnten. Zudem eignen sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht
als flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.“

Ein CCS-Gesetz, das prinzipiell keine Sicherheit für die
CO2-Lagerstätten gewährleisten könne, keine ausreichende Vorsorge
treffe und die Betreiber schon nach kurzer Zeit vollständig aus
jeglicher Haftung entlasse, dürfe vom Bundestag nicht verabschiedet
werden, sagte der BUND-Sprecher.

Die BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz finden Sie im Internet unter
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20100827
_energie_ccs_gesetz_stellungnahme.pdf

Pressekontakt:
Robert Pörschmann, BUND-Energieexperte,
Tel. 030-27586-433 bzw.
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle,
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