Mit Urteil vom 13.04.2012 hat das Berliner Kammergericht einen Anleger der berüchtigten „FONDAX-Unternehmensgruppe“ Schadensersatz gegenüber seinem Vermittler zugesprochen (Aktenzeichen 9 U 63/11). Der von RÖHLKE RECHTSANWÄLTE vertretene Kläger hatte eine Beteiligung an der Fondax Capital Select GmbH & Co. KG (nach Umfirmierung FCS GmbH & Co. KG) im September 2005 gezeichnet. Er hatte auf die Beteiligung bisher 10.000,00 Euro gezahlt, die vom Vermittler jetzt erstattet werden müssen.
„In dem Verfahren ging es auch darum, ob der Vermittler persönlich haftet oder aber die Startic GbR als Sondervertrieb der Fondax-Unternehmensgruppe, für die der Vermittler zu handeln behauptet hatte“, erläutert Rechtsanwalt Christoph Hentze aus der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte. Das Kammergericht entschied letztlich, dass das Handeln des Vermittlers für die Startic GbR nicht deutlich genug zu erkennen gegeben wurde. Deswegen haftet der Vermittler selbst auf Schadensersatz, weil nach den Feststellungen des Kammergerichts schon die Empfehlung der Kapitalanlage bei der Fondax dem Anlagewunsch des Klägers nach einer sicheren Altersvorsorge widersprochen hatte. „Vor dieser hoch spekulativen Kapitalanlage hätte der Berater sogar abraten müssen, da sie schlichtweg zur Altersvorsorge nicht geeignet ist. Offen geblieben ist dagegen, ob die Kapitalanlage in sich völlig unplausibel und die Rendite Erwartungen vollkommen unrealistisch waren“, teilt Rechtsanwalt Hentze mit, der auf ein von Röhlke Rechtsanwälte eingeholtes Sachverständigengutachten verweist. „Auf Grund des Gutachtens kann die Kapitalanlage sich unter keinen Umständen rechnen und muss somit in jedem Fall zu Vermögensverlusten führen. Da das Kammergericht jedoch bereits aus anderen Gründen den Schadensersatzanspruch bejaht hat, musste dieser Punkt nicht mehr entschieden werden“, erläutert Rechtsanwalt Hentze die Sachlage.
„Viele Anleger fragen sich verwundert, was die Fondax-Unternehmen eigentlich mit dem Geld gemacht haben, dass ihnen von den Anlegern überlassen wurde. Den vor dem Kammergericht erfolgreichen Kläger kann dies egal sein: Zug um Zug gegen seinen Schadensersatz tritt der Kläger die zweifelhafte Kapitalanlage an seinen Anlageberater ab.“ Rechtsanwalt Hentze weist weiter darauf hin, „dass das Urteil viele Aussagen zur Verjährung und Haftungsfreistellungsklausel enthält, die auch für andere Fondax-Anleger von Interesse sein könnten.“
V.i.S.d.P.:
Röhlke
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