Auf mehr Gläubigerrechte in Insolvenzverfahren, verbesserte Sanierungschancen für Un-ternehmen und weniger volks- und betriebswirtschaftliche Schäden zielt eine Vorlage der Bundesregierung, die der Bundesrat am Freitag behandelte: der Gesetzentwurf zur weite-ren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG. Die Stellungnahme, die die Länderkammer zustande brachte, gleicht nach Ansicht der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) jedoch einer Föderalismusposse. Sie trägt weder der zu-nehmenden Internationalisierung sowie der Komplexität wirtschaftlicher Prozesse in Krise und Insolvenz Rechnung noch dem gestiegenen Qualifizierungsbedarf des gerichtlichen Personals.
„Während in den USA ein Insolvenzrichter den Status eines Bundesrichters hat und über einen kompetenten Beraterstab verfügt, verharren die Bundesländer im provinziellen und kleinkarierten Denken des 19. Jahrhunderts und schädigen so den Wirtschafts- und Sa-nierungsstandort Deutschland nachhaltig“, so die Reaktion von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, GSV-Vorsitzender und renommierter Experte.
Die Einschätzung des Bundesrates, dass der deutsche Einheitsjurist zur Bewälti-gung aller Fragen in der Lage sei und daher keiner spezifischen Fortbildung bedür-fe, wiederspricht der gemeinnützige Verein entschieden. Auch die Weigerung, die Insolvenzgerichte zu konzentrieren und die Kompetenzen effizient zu bündeln, kann der GSV nicht nachvollziehen.
Mit seiner Kritik steht der GSV nicht allein. Zahllose Experten, darunter der Bundesar-beitskreis der Insolvenzgerichte (BAKinso) – eine Vereinigung der Richter und Rechtspfle-ger in Insolvenzverfahren -, fordern schon seit langer Zeit eine intensive Aus- und Weiter-bildung und die Konzentration von Standorten und Kenntnissen.
Nach Auffassung des GSV hat jedes Unternehmen in Deutschland einen Anspruch darauf, dass im Insolvenzfall durch professionelles Management Sanierungschancen erhalten und genutzt werden. Das setze aber, so der GSV, voraus, dass an jedem Gericht und zu jeder Zeit mindestens ein Richter und Rechtspfleger mit der notwendigen betriebswirt-schaftlichen Kompetenz vorhanden ist. „Die ersten Entscheidung sind stets wirtschaftlich und nicht rechtlich bestimmt, stellen aber die wesentlichen Weichen in die richtige oder falsche Richtung“, lautet die langjährige Praxiserfahrung von Haarmeyer.
Während in allen gesellschaftlichen Bereichen gilt, dass Professionalität sich nur in der tagtäglichen Praxis entwickeln kann, halten die Justizministerien der Länder, vornehmlich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, an Strukturen und Mini-Insolvenzgerichten fest, in denen nicht einmal ein Zehntel der Arbeitskraft ei-nes Richters auf Insolvenzsachen entfällt – während der daneben dann auch noch Straf-, Zivil- oder Familiensachen erledigt.
„Die Justizverwaltungen der Länder“, so Haarmeyer, „leisten mit dieser Haltung der Ver-nichtung von Arbeitsplätzen Vorschub und halten Strukturen aufrecht, in denen es maß-geblich um die Pflege gewachsener Beziehungen zwischen örtlichen Gerichten und regi-onalen Verwaltern geht, nicht aber um das gesamtwirtschaftliche Interesse.“ Da die meis-ten der regionalen Verwalter Insolvenzverfahren auch nur gelegentlich und nicht vollpro-fessionell wahrnehmen, treffen sich hier, so Haarmeyer „zwei Blinde“, die sich wechselsei-tig versichern, dass Sie besonders gut sehen können. Die vorgenannten Strukturen gehen nicht nur zu Lasten der Gläubiger, sondern letztlich – durch die resultierende Vernichtung von Arbeitsplätzen – vor allem zu Lasten der Steuerzahler.
Der GSV fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, an ihren Plänen zur Konzentration und zur besseren Qualifikation festzuhalten.
Ein Insolvenzrichter im 21. Jahrhundert muss angesichts der globalisierten Unterneh-mensbeziehungen in der Lage sein,
• sich mit komplexen rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen,
• gegebenenfalls mit ausländischen Gerichten zumindest in Englisch verhandlungssicher zu kommunizieren,
• die oftmals nur rudimentären Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dahingehend zu interpretieren, ob eine Sanierung möglich ist und wie die nächsten Schritte in diese Richtung erfolgversprechend aussehen.
Erfahrungsgemäß müssen an einem Gericht mindestens 200 Unternehmensinsolvenzen jährlich anfallen, damit sich die erforderliche Expertise und Effizienz der Beteiligten durch die tagtägliche Erfahrung ausbilden kann. In diesem Bewusstsein hat der GSV gemeinsam mit Hochschulen und anerkannten gemeinnützigen Instituten den Landesjustizver-waltungen die kostenlose Aus- und Weiterbildung des Justizpersonals angeboten. Mit ihrer ablehnenden Stellungnahme im Bundesrat, so Haarmeyer, hätten sich die Justiz-verwaltungen als ernst zu nehmende Diskussionspartner nun selbst ins Abseits gestellt.