Flugpassagiere haben in 2016 bereits Anrecht auf über 203 Mio ? Entschädigung & TUIFly erhöht die Summe weiter

Flugpassagiere haben in 2016 bereits Anrecht auf über 203 Mio ? Entschädigung & TUIFly erhöht die Summe weiter
Entschädigungsberechtigte Passagiere & gesamte Entschädigungsansprüche von Jan bis Aug ’16
 

Dies war insbesondere für viele Familien, die in die Herbstferien starten wollen, besonders ärgerlich.

TUIFly vertritt die Auffassung, dass „die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt sind“, und wollen daher Ihren betroffenen Kunden keine Entschädigungen zahlen.

Nach der Auffassung von Adrian Kreller, dem AirHelp Chef Deutschland, „haben die Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung, da die Krankmeldungen nicht als Streik und damit nicht als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind. Somit ist klar, dass TUIFly und AirBerlin Entschädigungen an Ihre Fluggäste zahlen müssen.“

Gemäß der EU Flugverordnung EC-261 können Flugpassagieren bis zu 600? an Entschädigung zustehen, wenn Flüge sie weniger als 14 Tagen vor Abflug über die Annullierung informiert wurden. Die Höhe der Entschädigung hängt des Weiteren von der Entfernung zum Zielort ab und wann der Kunde über die Annullierung informiert wurde und ob der Zielort deutlich früher oder deutlich später erreicht wurde.

Dabei ist es keine Seltenheit, dass Fluggesellschaften wie TUIFly bei dem Thema Flugentschädigung erst einmal abwiegeln, denn es geht um viel Geld. Insgesamt schulden Airlines bereits 203 Mio. ? an Entschädigungen und schon 620.000 Passagiere sind entschädigungsberechtigt; und das sind nur die Zahlen für die ersten 8 Monate in 2016.