Flughafenverband ADV fordert Entlastung kleinerer Flughafenstandorte von wettbewerbsverzerrenden Kosten – Anpassung der EU-Beihilferichtlinien mit Weitsicht vornehmen

Anlässlich ihrer heutigen Frühjahrssitzung in
Stuttgart haben die Vorstände und Geschäftsführer der deutschen
Verkehrsflughäfen die Bedeutung der kleineren Flughafenstandorte für
Reisende, Wirtschaft und Regionen unterstrichen. Fazit: Die kleineren
Flughafenstandorte sind ein unverzichtbares Bindeglied im deutschen
Flughafennetz. Große sowie kleine Luftverkehrsstandorte müssen in
ihrer Entwicklung gestärkt und von einseitigen nationalen Belastungen
befreit werden.

Das polyzentrische Flughafennetz in Deutschland mit seinen sich
ergänzenden kleineren und größeren Flughafenstandorten hat sich über
Jahrzehnte entwickelt und bleibt auch in Zukunft gefragt. Allerdings
führen veränderte Rahmenbedingungen wie eine zunehmende
Airline-Konsolidierung, die jüngsten Insolvenzen von Airlines sowie
steigende Kosten für Flugsicherung und Luftsicherheit dazu, dass sich
das Flughafensystem anpassen muss.

Hierzu fasst Dr. Stefan Schulte, Präsident des Flughafenverbandes
ADV und Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, die Beratungen
zusammen: „Was wir jetzt brauchen, ist eine bedarfsorientierte und
nachfragegerechte Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandorts
Deutschland. Dabei sind alle Flughäfen – große und kleine – unter
Berücksichtigung ihrer regionalen Bedeutung einzubeziehen. Gleiches
gilt für Kostenentlastungen. Hier muss Deutschland aufholen, um dem
sich immer weiter verdichtenden Wettbewerb im Luftverkehr
standzuhalten. Bundes- und Landesregierungen sind aufgerufen, auch
kleinere Flughäfen von wettbewerbsverzerrenden Kosten zu befreien“.
Dabei zielt Schulte auf Kostenpositionen ab, die im Ausland häufig
von staatlichen Stellen übernommen werden. Dazu zählen Kosten für
Luftsicherheit, Flugsicherung und Feuerwehr. „Es kann nicht sein,
dass diese hoheitlichen Aufgaben in anderen EU-Staaten von der
öffentlichen Hand finanziert werden, bei uns aber voll unter das
EU-Beihilferecht fallen“, so Schulte weiter.

Die im Flughafenverband ADV zusammengeschlossenen Standorte
richten einem eindringlichen Appell an die EU-Kommission, die in
diesem Jahr anstehende Evaluierung der EU-Beihilfeleitlinien mit
Weitsicht vorzunehmen. Die jüngsten Airline-Insolvenzen haben zu
einem Verkehrsrückgang geführt. Davon sind insbesondere kleinere
Flughafenstandorte betroffen. Die Airline-Konsolidierung verschärft
die Situation. Ein pauschales Urteil zur Daseinsberechtigung von
kleineren Flughäfen anhand von rein betriebswirtschaftlichen
Kennzahlen vorzunehmen, ist voreilig und greift zu kurz. Vielmehr
sollten die Beihilferegelungen der neuen Marktsituation entsprechend
bewertet und angepasst werden. Betroffenen Flughäfen muss langfristig
die Möglichkeit gegeben werden, ihren Standort weiterzuentwickeln.
Tourismus und zahlreiche Wirtschaftszweige verlangen eine
verlässliche Konnektivität sowohl im inländischen als auch
ausländischen Luftverkehr, um eigene Entwicklungen voranzutreiben.
Dabei nimmt die enge Verflechtung von großen Drehkreuzen und
kleineren Regionalflughäfen mit ihren unterschiedlichen Funktionen
eine Schlüsselrolle ein. Sie sind in ihrer Gesamtheit wichtig für
wirtschaftliche Prosperität in Deutschland.

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