Der EuGH hat heute eine wichtige Entscheidung zur
Genehmigungspraxis der Flughafenentgelte getroffen – leider mit negativen Folgen
für Deutschland. Bisher war es nach der Rechtsprechung nicht zulässig, dass
Airlines vor den Verwaltungsgerichten gegen eine behördliche Entgeltgenehmigung
klagen. Vielmehr wurden die behördlich genehmigten Entgelte im Streitfall einer
zivilgerichtlichen Überprüfung zugeführt.
Nationale Gerichte hatten darin keine rechtliche Benachteiligung der Airlines
gesehen und ihre Klagen abgewiesen. Nach den bestehenden Regelungen sind die
Flughäfen ohnehin zu höchster Transparenz bei der Kalkulation der Entgelte
verpflichtet. Vor jeder Entgeltanpassung finden umfangreiche
Nutzerkonsultationen statt. Tatsächlich haben die großen Airlines aufgrund ihrer
starken Marktstellung einen klaren Verhandlungsvorteil, wenn es um die
Festsetzung der Flughafenentgelte geht.
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel sieht in dem EuGH-Entscheid eine
bedrohliche Entwicklung: „Die großen Airlines spielen ihre Marktmacht gegenüber
den Flughäfen immer mehr aus. Es gibt in Deutschland nicht einen Flughafen, an
dem die zwei größten Airlines weniger als 60 Prozent Marktanteil haben.
Flughäfen wird es zunehmend unmöglich, kostendeckende Entgelte zu erzielen.“
Die Flughäfen sind nach dem EuGH-Urteil in Sorge. Airlines können über den Umweg
einer geänderten gerichtlichen Zuständigkeit, den gesetzlich verankerten
Genehmigungsprozess verlangsamen oder gänzlich aufhalten und so den
Verhandlungsdruck auf die Flughäfen weiter verschärfen.
„Die Airlines sind hier auf einem gefährlichen Weg. Wenn sie sich immer weiter
aus der Nutzerfinanzierung zurückziehen, müssen am Ende die Steuerzahler in Form
von Zuwendungen der öffentlichen Hand die Zeche zahlen. Das kann nicht die
gewollte Lösung sein. Das wäre ein fatales Signal für den Wirtschaftsstandort
Deutschland“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes.
Der Flughafenverband ADV richtet deshalb einen dringenden Appell an die
zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder. Flughafenentgelte müssen künftig
nach der Genehmigung sofort zum Vollzug gestellt werden. Von der Bundesregierung
erwarten die Flughäfen, die unverzichtbare Rolle der Landesbehörden im
Genehmigungsprozess bei der EU-Kommission auch zukünftig sicherzustellen.
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