Flightright – Fluggastrechte und Erstattungen

Der Flieger kommt zu spät? Der Urlauber konnte nicht
mitfliegen? Die Koffer sind verloren gegangen? Der Flug wurde storniert? Es
gibt viele Gründe, sich über einen Flug zu beschweren und
Flugpreisentschädigung einzufordern. Doch wer eine Entschädigung möchte, der
wird feststellen, dass das mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Des Weiteren
ist es schwierig herauszufinden, welche Preismodelle und Preisspannen es bei
Flugpreisentschädigung gibt. Wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung an
den Fluggast zahlen möchte, dann kann die Inanspruchnahme eines
Fluggastrechte-Portal sinnvoll sein.

Es gibt verschiedene Portale, die in der Lage sind, in kurzer Zeit eine Kompensation für den Verbraucher zu erzielen. Das Portal arbeitet allerdings auf Provisions-Erfolgsbasis. Das bedeutet, dass bei Zahlung einer Flugpreisentschädigung eine Provision an das in Anspruch genommene Portal gezahlt werden muss. 

Fluggastrechte-Portal – was können die Portale erreichen?
Wenn der Flieger verspätet am Ziel ankommt, annulliert wird oder den Fluggast nicht befördert, weil eine Überbuchung vorliegt, dann kann der Fluggast eine Flugpreisentschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Verordnung 261/2004 eingegrenzt.

Die EU-Verordnung gibt vor, dass die Entschädigung, die ein Fluggast für Flug-Annullierungen, Flugverspätungen sowie Nichtbeförderung (Überbuchung) erhält, im Bereich von 250 Euro bis 600 Euro liegt. Diese Sätze gelten für Verspätungen von über 3 Stunden und Annullierung des Fluges ohne eine Ankündigung zuvor. Eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung wird beispielsweise gezahlt, wenn eine Überbuchung des Fluges der Grund ist. Fluggastrechte-Portale setzen sich für den Verbraucher ein und können in kürzester Zeit eine finanzielle Kompensation für die entstandenen Unannehmlichkeiten erreichen. Doch die Anbieter der Portale nehmen eine Provision im Erfolgsfall, die beispielsweise bei über 22 Prozent liegen kann.

Wann zahlt eine Fluggesellschaft bei Flugverspätungen?
Eine Entschädigung, wenn ein Flug verspätet am Ziel einkommt, wird in der Regel nur gezahlt, wenn die Fluggesellschaft Einfluss auf die Verspätung hatte. Wetterbedingungen oder andere, außergewöhnliche Umstände, sind meist kein Entschädigungsgrund. Des Weiteren wird bei „höherer Gewalt“ in der Regel auch nicht gezahlt. Die Fluggesellschaften lehnen die Entschädigungen auch aus diversen anderen Gründen und manchmal mit undurchschaubaren Argumenten ab. Es kommt auch vor, dass die Forderung nach Entschädigung unbeantwortet bleibt. Fluggastrechte-Portale bieten daher ein System an, dass auf Erfolgsprovisionsbasis läuft. Das Fluggastrechte-Portal wird, bei Entschädigungszahlung an der Entschädigung prozentual beteiligt.

Preissysteme der Fluggastrechte-Portale
Es sind verschiedene Anbieter im Internet zu finden, die Fluggastrechte durchsetzen und Verbrauchern entsprechende Hilfen anbieten. Die Durchsetzung der Fluggastrechte kostet Zeit und ist mit viel Arbeit verbunden. Die Arbeit muss in Form von Erfolgsprovisionen bezahlt werden. Seit dem Jahr 2018 gibt es bei vielen Anbietern von Fluggastrechte-Portalen ein neues Preissystem. Die Systeme können zwischen prozentualer Kostenverteilung von 20 Prozent bis zu 50 Prozent schwanken.

Es kann, je nach Anbieter, Discount geben oder Verbraucher können durch Gutscheine oder Rabatte sparen. Es kann auch zu Kosten von mehr als 50 Prozent kommen, wenn der Verbraucher vor Gericht vertreten werden muss. Das Kostensystem über Prozente anzuzeigen kann für Verbraucher verwirrend sein. Es ist daher ratsam, diverse Fluggastrechte-Portale miteinander zu vergleichen und die Erfahrungsberichte von Kunden zu lesen. 

Welche Fluggastrechte-Portale werden unterschieden?
Im Internet sind die Portale Flightright, Fairplane und ClaimFlights, beispielsweise zu finden. Der Anbieter Flightright gibt Kostenspannen von 20 Prozent bis zu 30 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer an. Fairplane gibt die Prozentsätze inklusive Mehrwertsteuer an und variiert von 24 Prozent bis 35 Prozent in den Kosten. ClaimFlights liegt bei 22,5 Prozent Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Der Prozentsatz ist für alle Flüge gültig.