Flachsbarth: Ein weiterer Schritt zu mehr Religionsfreiheit

Die Verordnung über die Rückgabe von Eigentum an
nicht-muslimische religiöse Minderheiten ist zu begrüßen, so Maria
Flachsbarth, die kirchenpolitische Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Wir sind positiv überrascht von dem zukunftsweisenden Schritt der
Regierung Erdogan. Mit der Verordnung vom Wochenende schafft sie
mehr Freiheit für religiöse Minderheiten und erfüllt damit auch eine
der Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach mehr
Religionsfreiheit in der Türkei.

Die Möglichkeit zur freien Ausübung der Religion ist ein
Menschenrecht. Insofern ist die Verordnung ein positiver Schritt, der
die christlichen und jüdischen Gläubigen in ihrer eigenen Religion
anerkennt.

Wir hoffen, dass damit auch die jahrelangen zermürbenden
Auseinandersetzungen um das Kloster Mor Gabriel, eines der ältesten
Klöster weltweit, einen guten Abschluss finden wird und die Gläubigen
unbehelligt und in Frieden mit ihren Nachbarn ihre Religion ausüben
können.“

Hintergrund:

Die Verordnung vom vergangenen Wochenende bezieht sich auf die
sogenannte „Erklärung von 1936“. Alle nicht-muslimischen Stiftungen
in der Türkei mussten ihr Eigentum auflisten. Der türkische Staat
konfiszierte zahlreiche Gebäude und Grundstücke der christlichen und
jüdischen Gemeinden. Ihre Arbeit wurde sehr beeinträchtigt und viele
nicht-muslimische Türken verließen das Land.

Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte
in dieser Sache immer wieder gegen die türkische Regierung geurteilt.
Erdogans Vorstoß vom Sonntag erfüllt endlich die Vorgaben des
Gerichts.

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