
Wenn sich der Sommer von seiner heißen Seite zeigt, kann es im
Büro unangenehm werden. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf
klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Dennoch müssen Arbeitgeber ihre
Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochsommerliche Temperaturen
schützen. Das jetzt überarbeitete Faltblatt „Sommerhitze im Büro“ der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst Tipps
für Arbeit und Wohlbefinden bei Hitze kompakt und verständlich
zusammen.
Wenn die Temperatur in Innenräumen witterungsbedingt über 26 Grad
Celsius klettert, sollten Arbeitgeber mögliche Gefährdungen ihrer
Beschäftigten mindern. Ab 30 Grad Celsius müssen sie Maßnahmen
ergreifen. Das BAuA-Faltblatt „Sommerhitze im Büro“ zeigt, was
Betriebe und Beschäftigte machen können, um die Arbeit erträglich zu
gestalten. So muss der Betrieb Beschäftigte vor direkter
Sonneneinstrahlung beispielsweise durch Sonnenblenden oder Jalousien
schützen. Zudem können die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden,
sodass Beschäftigte zum Beispiel eine längere Siesta in der heißen
Mittagszeit machen können. Am besten die kühle Morgenluft nutzen, um
die Raumtemperatur im Erträglichen zu halten. Eine lockere
Kleiderordnung schützt gegen Überhitzung des Körpers.
Die Beschäftigten sollten den Sonnenschutz nutzen und leichte,
bequeme Kleidung anziehen. Bei hohen Temperaturen sollten drei Liter
oder mehr am Tag getrunken werden, um den Flüssigkeitsverlust durchs
Schwitzen auszugleichen. Werden die Handgelenke mit kaltem Wasser
benetzt, sorgt das für angenehme Kühlung. Zudem sollte auf den Körper
geachtet werden. Fühlt man sich nicht wohl, sollten kühlere Bereiche
aufgesucht werden.
Das Faltblatt informiert auch über die relevanten
Rechtsgrundlagen, wie die Arbeitsstättenverordnung sowie die
Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Weiterführende Informationen
runden es ab. So liefert die BAuA auf zwei übersichtlichen Seiten
einen guten Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der
sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.
Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA unter
www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8657922
Forschung für Arbeit und Gesundheit Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie
betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer
im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt
die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der
Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden
sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.
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Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der
Zukunft
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