Das Finanzministerium erlässt den Auslandsmitarbeitern des staatlichen Entwicklungshilfeunternehmens GIZ die in der Vergangenheit und bis Ende 2013 rechtswidrig nicht gezahlte Einkommenssteuer auf ihr Gehalt. Erst ab Januar 2014 soll die GIZ die steuerrechtlich vorgeschriebene Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Entwicklungshelfer abführen. Das geht aus einem Schreiben des GIZ-Vorstands an die Mitarbeiter und einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an das Entwicklungshilfeministerium hervor, die beide dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) vorliegen. Es geht nach Berechnungen des „Handelsblatts“ um mögliche Steuernachforderungen im dreistelligen Millionenbereich. Einige Dutzend Auslandsmitarbeiter der GIZ waren bereits mit hohen Nachforderungen der Finanzämter konfrontiert.
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