Finanzminister Schäuble geht im Steuerstreit auf den Mittelstand zu

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Erbschaftssteuergesetz zum Jahresende 2014 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Erbschaftsrecht muss nun bis Mitte 2016 neu geregelt werden – zumindest was die Frage der Vererbung von Betriebsvermögen angeht. Lesen Sie hier, welche Standpunkte der Mittelstand in die aktuelle Diskussion einbringt.

Der Wirtschaftserfolg Deutschlands beruht auf der Vielzahl von kleinen und mittleren, mittelständisch geprägten Firmen. Darin sind sich die meisten Parteien und Verbände einig. Nur was bedeutet das für die Erbschaftsteuer und wie sollte das bestehende Gesetz an die neuen Anforderungen angepasst werden? In dieser Frage gehen die Meinungen weit auseinander.

In den kommenden Jahren steht ein Generationenwechsel im deutschen Mittelstand an. Wie eine Nachfolge im positiven Sinne gelöst werden kann, dafür steht die Geschichte von Kristin Schwarz, die 2013 das Traditionsunternehmen Schwarz Cranz in sechster Generation übernahm. Doch was würde passieren, wenn Erben in dieser Situation Erbschaftsteuer bezahlen müssten? Wäre dann die Betriebsübernahme in Gefahr?

Die Vorgaben des Verfassungsgerichts sind klar: Unternehmenserben dürfen nicht pauschal gegenüber anderen Erben bevorteilt werden. Zurzeit wird Erbschaftsteuer überhaupt nur fällig, wenn der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter hat. Damit sind 90 Prozent der Unternehmen von der Erbschaftssteuer befreit. Die übrigen, größeren Unternehmen bleiben von der Erbschaftsteuer verschont, wenn sie den Betrieb weiterführen und die Lohnsumme nicht sinkt (also die Arbeitsplätze erhalten bleiben).

Für die Neuregelung hat nun Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Ende Februar ein Eckpunktepapier ins Gespräch gebracht, das eine „Bedürfnisprüfung“ ab einem Unternehmenswert von 20 Millionen Euro vorsieht. Unterhalb dieses Betrags soll nach wie vor die Erbschaftssteuer entfallen, falls der Betrieb weitergeführt wird und die Arbeitsplätze bestehen bleiben. Für größere Unternehmen soll dagegen gelten: Falls es keine Gründe für eine Verschonung gibt, wird die Erbschaftssteuer in vollem Umfang fällig und sogar das Privatvermögen des Erbens kann für die Begleichung der Steuer herangezogen werden.

Dagegen laufen die Mittelstandsverbände Sturm. Der Vorsitzende der Stiftung Familienunternehmen, Matthias Lefarth, beklagte auf welt.de, das CDU-geführte Ministerium habe „die volkswirtschaftliche Bedeutung der großen Familienunternehmen ganz offensichtlich nicht erkannt.“ Allerdings sind die Eckpunkte aus dem Finanzministerium noch nicht das letzte Wort. Zum einen steht das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer den Ländern zu, ohne die 16 Bundesländer wird es also ohnehin kein neues Gesetz geben. Zum anderen hat Finanzminister Schäuble nun der „FAZ“ gegenüber erklärt, dass Korrekturen an seinen Reformvorschlägen nicht ausgeschlossen seien. „Ich will doch nicht den Mittelstand aus Deutschland vertreiben“, so der CDU-Politiker.