Arbeitslosigkeit bringt viele in finanzielle
Bedrängnis. Doch das schmale Budget als Arbeitsloser lässt sich
leicht aufbessern, denn Einkünfte aus Nebenjobs werden nicht oder nur
zum Teil vom Arbeitslosengeld I abgezogen. SKD Frankfurt erläutert
die Bedingungen.
Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen einen Nebenjob ausüben.
Dieser muss allerdings bei der Arbeitsagentur angemeldet werden und
darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Das gilt
grundsätzlich für alle Nebenjobs bei Arbeitslosengeld I.
Knifflig wird es bei der Anrechnung des Verdienstes. Wer die
Nebenbeschäftigung schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit ausgeübt
hat, erhält einen Freibetrag in Höhe des durchschnittlichen
Nettoeinkommens aus dem Nebenjob. Hat man also bisher im Monat 200
Euro Netto nebenher verdient, beträgt der Freibetrag 200 Euro und es
wird nichts vom Arbeitslosengeld abgezogen. Dies gilt auch, wenn
mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt wurden, beispielsweise eine als
Arbeitnehmer und eine als Selbständiger. Die Obergrenze von 15
Stunden Tätigkeit pro Woche darf dabei allerdings nicht überschritten
werden, ansonsten gilt die Person nicht mehr als arbeitslos. Der oder
die Nebenjobs müssen zudem mindestens 12 Monate in den letzten 18
Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs ausgeübt worden sein.
Auch wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich ein Zubrot
verdienen. Ihm steht ein Freibetrag von 165 Euro monatlich zu. Alles,
was darüber hinausgeht, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte
Kapitalanlagen Deutschland GmbH ( http://www.skd-frankfurt.de ),
begrüßt diese Regelung. „Sie ermöglicht Arbeitslosen ihr Einkommen
aufzubessern und hält ihre Verbindung zum Arbeitsmarkt aufrecht“, so
Fauser. Sie ergänzt: „Ähnlich wie im Fall der Nebenjobs macht der
Staat seinen Bürgern in vielen Bereichen finanzielle Zugeständnisse.
Insbesondere Kapitalanlagen und die Altersvorsorge bieten ein hohes
Potenzial an finanziellen Vorteilen durch Steueroptimierung.“ Genau
darauf hat sich SKD Frankfurt spezialisiert. Die SKD-Chefin erklärt:
„Unser Steuersystem ist sehr komplex, es bietet jedoch interessante
Steuererleichterungen durch Förderungen und Subventionen. Die Berater
der SKD entwickeln für jeden Kunden eine individuelle
Anlagestrategie, die ihm beides ermöglicht: Vermögen für eine sichere
Zukunft aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen.“
Pressekontakt:
SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
PR Abteilung: Oliver Christan
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e-mail: pr@skd-frankfurt.de
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