FinanzenSteuernRecht-TV: Steuer senken mit Denkmal-Immobilie / Bis 35% des Kaufpreises auf Einkommensteuer anrechenbar

Käufer von Denkmal-Immobilien können bis zu 35
Prozent des Kaufpreises eines solchen Objekts von der Einkommensteuer
absetzen, berichtet FinanzenSteuernRecht-TV in seinen neuen Ausgaben.
„Kapital-Anleger können die Sanierungskosten für ihre
Denkmalschutz-Immobilie zwölf Jahre lang vollständig steuerlich
geltend machen“, sagt Kai Albert, Geschäftsführer von
investition-baudenkmal im Gespräch mit FinanzenSteuernRecht-TV.
Eigennutzern einer Denkmal-Immobilie steht diese Möglichkeit Steuern
zu sparen zehn Jahre offen.

Gesetzliche Grundlagen dafür sind die §§ 7h und 7i des
Einkommensteuergesetzes, sofern das Objekt in einem ausgewiesenen
Sanierungsgebiet liegt oder in der örtlichen Denkmalliste geführt
ist.

Sinn macht es vor allem für Gutverdienende, in
Denkmalschutz-Immobilien zu investieren, sagt Kai Albert. „Wir
empfehlen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen ab 60.000 Euro für
Alleinstehende und ab 120.000 Euro für verheiratete Investoren.“
Allerdings reichen steuerliche Gründe allein als Kaufkriterium nicht.
„Es gilt, die gesamte wirtschaftliche Lage sowie die persönlichen
Lebensumstände zu berücksichtigen.“ Außerdem ist die Lage des Objekts
entscheidend, um neben den Steuervorteilen auch langfristig
Mietrenditen zu realisieren.

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Über investition-baudenkmal

investition-baudenkmal ist einer der führenden Anbieter von
Denkmalschutz-Immobilien mit Niederlassungen in Berlin, Hamburg und
München. Das Unternehmen ist seit 1986 am Markt. Neben seiner
Expertise für Denkmal-Immobilien legt investition-baudenkmal vor
allem Wert auf eine umfassende Betreuung der Kunden von der Beratung
über den Kauf bis zur Übergabe des Objekts. Der Full-Service schließt
Angebote zur Finanzierung, Notar-Service und eine Betreuung nach dem
Kauf ein.

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