
Zudem finden Sie ein Dokument des Koalitionsausschusses vom 10.Mai.2016, welchem Sie die wichtigsten Änderungen / Neuerungen entnehmen können.
Der Gesetzesentwurf soll nun zeitnah im Kabinett verabschiedet werden. Dabei ist es erfreulich zu berichten, dass die Politik Rücksicht auf die Branche genommen hat und auf Meinungen und Änderungswünsche eingegangen ist. Wie wir schon zuvor berichteten, fallen die geplanten Gesetzesänderungen nun doch weniger drastisch aus, als es noch in den ersten beiden Referentenentwürfen geplant war.
Vor allem haben sich drei wesentliche Punkte zum Positiven geklärt:
Unterbrechungszeiten:Die so genannten „Unterbrechungszeiten“ wurden von 6 auf 3 Monate reduziert (gilt für die Höchstüberlassung und auch für Equal Pay).
Stichtagsregelung: Die Berechnung der 9 bzw. 18 Monats Fristen für Equal Pay und die Höchstüberlassungssdauer, beginnen ab Inkrafttreten des Gesetzes bei Null.
Die Option, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung zu verlängern, wurde erweitert.
Wir begrüßen die Entscheidung der Politik auf die genannten Punkte einzugehen und diese in den AÜG-Entwurf zu integrieren. Hier hat die Politik bewusst Rücksicht auf die Branche genommen, bürokratische Hürden verringert und das Gesetz deutlich praxisgerechter gemacht.
Schon jetzt bereiten wir uns pro-aktiv vor, um die geplanten Änderungen zum 01.01.2017, korrekt umzusetzen – dabei stehen Kunde und Mitarbeiter gleichermaßen im Fokus. Beiden bieten wir alle Vorteile innovativer Zeitarbeit und setzen die geplanten Änderungen positiv für Sie ein.
Den vorherigen, zweiten Referentenentwurf können Sie unter http://dahmen-personal.de/wp-content/uploads/2016/04/Referentenentwurf-vom-14.04.2016.pdf downloaden.
Es ist davon auszugehen, dass über den Entwurf noch diesen Monat im Bundestag abgestimmt wird.
Bei Fragen rund um Zeitarbeit, Personalvermittlung und die gesetzlichen Regelungen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.