FH-Wirtschaftskanzlei.Steuern sparen durch Absetzen von Zinsen

Der Staat geht davon aus, dass sich ein Gebäude mit der Zeit abnutzt, jedes Jahr ein bisschen weniger Wert und am Ende der Nutzungsdauer wertlos ist. Der Immobilienerwerber kann deshalb die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Laufe vieler Jahre von der Steuer absetzen. Diese Abschreibung heißt im Steuer-Deutsch Absetzung für Abnutzung (AfA). Sie ist seit einiger Zeit für Neu- und Altbauten (fast) einheitlich geregelt: Die früher gängige degressive AfA für Neubauten gibt es nicht mehr, nur noch die lineare. Das bedeutet, dass der Abschreibungssatz über den gesamten Zeitraum gleich bleibt.

Keine AfA fürs Grundstück
Wichtig: Abgeschrieben werden kann nur das Gebäude, nicht das Grundstück! Grund: Ein Grundstück nutzt sich nicht ab. Wird am Ende der Nutzungsdauer das Haus abgerissen, ist das Grundstück immer noch vorhanden und kann neu bebaut werden.

Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es keine lineare Abschreibung. Sie gilt ausschließlich für vermietete Immobilien.

Weitere Informationen unter:
http://www.steinrente.de