Da die Herstellungsprozesse mittlerweile immer weiter fortgeschritten sind, kommt es nicht mehr so häufig vor, dass die Scheiben zu Bruch gehen. Nichtsdestotrotz kann es dennoch mal dazu kommen. Zum Beispiel wenn ein Ball von Kindern gegen das Fenster geschossen wird oder wenn ein harter Gegenstand gegen das Fenster stößt. Allerdings sind auch Beschädigungen durch das Wetter nicht gerade selten. Wenn es dann einmal passiert, sitzt der Schock erstmal tief und man fragt sich, was man jetzt tun sollte. Aus diesem Grund soll es im Folgenden darum gehen, was in diesem Fall zu tun ist.
Wenn die Scheibe kaputt ist
In jedem Fall ist es extrem ärgerlich, wenn eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Wichtig ist es allerdings dennoch, dass man in erster Linie Ruhe bewahrt. Zunächst sollte man den Schaden der Versicherung und falls man zur Miete wohnt, natürlich auch dem Vermieter melden. Auch die Art des Schadens spielt eine Rolle. Wenn man einen nur einen Riss in der Scheibe hat, muss man erstmal nichts weiter tun und kann auf den Experten warten, der die Scheibe wieder instand setzt.
Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Glasbruch oder ein Loch in der Scheibe handelt. In diesem Fall sollte man die Stelle mit einer Plastikfolie abdecken, damit die Wohnung vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Je nach Ausmaß des Schadens kann dafür auch eine Spanplatte verwendet werden. Wenn man in Berlin wohnt und es sich um einen besonders dringenden Notfall handelt, kann es auch empfehlenswert sein, sich an einen Glasnotdienst in Berlin zu wenden.
Was zahlt die Versicherung?
Wenn man keine Glasversicherung hat – die auch nicht immer besonders sinnvoll ist – fragt man sich oft, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Hier kommt es wie so oft darauf an: Man muss zwischen verschiedenen Szenarien unterscheiden.
Beschädigung durch eigenes Verschulden
Wenn man selbst schuld am Schaden ist, muss man auch selbst dafür aufkommen und nicht etwa der Vermieter. Allerdings kann es sein, dass zumindest ein Teil der Kosten von der Versicherung übernommen wird – je nachdem wie man eben versichert ist. Klarheit liefert hier immer der direkte Kontakt mit der eigenen Versicherung – pauschale Aussagen können hier leider nicht getätigt werden. Ein Sonderfall ist allerdings die Beschädigung durch einen Unfall wie einen Sturz. Hier kann es sich lohnen, die Unfallversicherung zu kontaktieren.
Beschädigung durch Fremdverschulden
Wenn Dritte für den Schaden verantwortlich sind, müssen auch diese dafür aufkommen, wobei in den meisten Fällen die jeweilige Haftpflichtversicherung einspringt. Bei einem Einbruch sieht es allerdings ein wenig anders aus. Hier wird die Schadensregulierung entweder über die Gebäudeversicherung des Vermieters oder über die Hausratversicherung des Mieters abgewickelt. Schließlich wird der Einbrecher wohl kaum einen Zettel mit den Kontaktdaten seiner Haftpflichtversicherung hinterlassen.
Beschädigung durch höhere Gewalt
Wenn es sich um einen Sturm- oder Hagelschaden handelt, ist es in den meisten Fällen so, dass der Vermieter für die Kosten aufkommt. Hierbei wird der Schaden über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgewickelt – auch wenn es sich um Schäden durch Temperaturschwankungen oder Einbau- und Montagefehler handelt.