Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Banken in Liechtenstein „Mindeststandards zur Steuerkonformität“ ihrer Kunden verabschiedet. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Sie traten Anfang des Monats in Kraft und verwehren unter anderem den Bankkunden mehr als 1.00000 Franken (rund 80.000 Euro) je Barabhebung, wenn die Institute den Verdacht auf Steuerhinterziehung hegen. Mit der Richtlinie soll nach den Worten von Verbandspräsident Adolf Real die Absicht bekräftigt werden, Vaduz zu einem Finanzplatz ohne Steuerverstecke zu machen. Schon vor Jahresfrist hatten sich die liechtensteinischen Banken verpflichtet, im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen Steuerabkommen das „Abschleichen“ von Schwarzgeldinhabern zu verhindern.
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