Familienstiftung: Steuerlich begünstigten Unternehmensverkauf ermöglichen

Unternehmer sind oftmals dynamisch denkende und handelnde Persönlichkeiten. Sie suchen jederzeit die besten Chancen für sich und das Unternehmen und wollen immer gewappnet sie, besondere Opportunitäten wahrzunehmen, wenn sie sich bieten. Eine solche Opportunität kann auch der Unternehmensverkauf sein, sei es aus Altersgründen oder aus strategischen Ãœberlegungen heraus. „Wir sehen in der Praxis auch Unternehmer im jungen und mittleren Lebensalter, die ihre Firmen verkaufen, weil die Situation dafür gerade gut ist. Die einen wollen ein neues Projekt beginnen und die nächste Firma gründen, die anderen eine Auszeit nehmen, die dritten möchten vielleicht eher in eine Rolle als Berater hineinwachsen. Sie alle eint natürlich ein Wunsch: ein erfolgreicher Exit zu einem guten Preis“, weiß Thorsten Klinkner, Stiftungsexperte aus Meerbusch bei Düsseldorf. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen (www.unternehmerkompositionen.com) und berät und begleitet gemeinsam mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen.

Diese dient zwar vielen Unternehmern als Garant für eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur, da die einmal eingebrachten Vermögenswerte nicht zersplittert werden können. Aber zugleich lässt die Familienstiftung auch einen sehr dynamischen und flexiblen Umgang mit diesen Vermögenswerten zu, will heißen: „Wenn die Satzung der Stiftung es zulässt, können Unternehmensteile beziehungsweise Unternehmen als Ganzes veräußert und erworben werden. Also auch die eingebrachte Ertragsquelle. Diese kann über die Trägerschaft der Stiftung in einem Transaktionsprozess verkauft werden – und ist damit steuerlich stark begünstigt“, betont der Rechtsanwalt und Steuerberater.

Um dies an einem Beispiel zu konkretisieren: Verkauft ein Unternehmer seine privat gehaltenen Anteile an einer GmbH, werden davon 60 Prozent mit dem individuellen Steuersatz – der bei Unternehmern in der Regel 45 Prozent beträgt – besteuert. Bei einem Veräußerungsgewinn von zehn Millionen Euro bleiben nach allen Abzügen 7,3 Millionen Euro übrig. Bei einem Verkauf aus der Familienstiftung heraus sind es hingegen 9,925 Millionen Euro. Warum? „Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung beträgt fünf Prozent, sodass in dem Beispiel 500.000 Euro mit dem Steuersatz von 15 Prozent besteuert werden. Der Gewinn durch die Stiftungsstruktur beträgt demnach mehr als 2,5 Millionen Euro“, rechnet Thorsten Klinkner vor.

Die Sorge, dass dieses Geld dann ja auf ewig in der Stiftung verbleiben müsse, sei unbegründet. „Die Stiftungssatzung regelt das Ausschüttungsverhalten. Und so kann die Ertragskraft des Stiftungsvermögens zur gezielten Versorgung der Familie eingesetzt werden. Zum Beispiel als Gründungs- oder Ausbildungszuschuss. Gerade der enorme Mehrertrag macht den Unternehmensverkauf über die Familienstiftung sehr attraktiv.“

Thorsten Klinkner rät dazu, dieses Vorhaben zu gut planen. Eine Familienstiftung mit einer sauberen, tragfähigen Satzung lasse sich nicht in wenigen Monaten errichten und sollte so ausgeführt werden, dass sie auch nach dem erfolgreichen Unternehmensverkauf eine stabile Basis für die weitere Entwicklung des Vermögens bietet. „Die Familienstiftung ist langfristig eine sehr gute Option für alle Pläne, ob es sich dabei um die reine Vermögensverwaltung, eine unternehmerische Neugründung oder sonstige Tätigkeiten handelt.“