Nach Bekanntwerden des Änderungsantrags zur
vorläufigen Regelung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte,
der zwischen CDU, CSU und SPD als Partner einer möglichen Großen
Koalition ausgehandelt wurde, äußert der Vorsitzende der Kammer für
Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland),
große Besorgnis.
Die EKD tritt weiterhin für das Recht auf Familiennachzug für
subsidiär Geschützte ein: „Seit zwei Jahren ist dieses Recht
ausgesetzt. Doch die Betroffenen warten auf ihre engsten
Familienangehörigen. Sie hatten die Hoffnung, nach jahrelangem Warten
endlich ihre Angehörigen wiedersehen zu können. Diese Hoffnung droht
nun bitter enttäuscht zu werden.“ Rekowski appelliert daher an alle
Bundestagsabgeordneten, die über den weiteren Umgang mit dem
Familiennachzug abstimmen werden, sich die verzweifelte Situation
dieser Menschen vor Augen zu führen und bei ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen.
Präses Rekowski hob hervor: „Sollte sich der jetzt vorgesehene
Kompromiss, der vorsieht, als humanitäre Maßnahme pro Monat 1000
Menschen nachzuholen, durchsetzen, dann würde ein Rechtsanspruch
durch einen Gnadenakt ersetzt. Natürlich befürworten wir humanitäres
Engagement in der Politik, aber das darf nicht zum Ersatz für einen
Rechtsanspruch werden. Gesetze auszusetzen oder laufend anzupassen,
gefährdet das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes –
und damit das generelle Zutrauen in den Rechtsstaat.“
Die derzeitige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Geschützten betrifft insbesondere syrische Staatsangehörige, die vor
dem Bürgerkrieg im Land geflohen sind. Sie können Angehörige ihrer
Kernfamilie, d. h. Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern, nicht
nach Deutschland holen. Prognosen zufolge würden zwischen 100.000 und
120.000 Menschen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geordnet
nachziehen. Frühere Schätzungen hatten erheblich höhere Zahlen
genannt; das Auswärtige Amt ging zuletzt von bis zu 200.000 Menschen
aus.
Rekowski warnt davor, dass eine weitere Beschränkung des
Familiennachzugs auch die Integration der bereits anerkannten
subsidiär Geschützten erheblich erschweren würde. „Wer nicht in seine
Heimat zurückkehren kann, beispielsweise weil dort ein Bürgerkrieg
herrscht, muss die Möglichkeit erhalten, sich in unsere Gesellschaft
integrieren zu können. Auch eine Heimat auf Zeit muss Heimat sein.“
Dazu sei die Familienzusammenführung unerlässlich. „Wer von seiner
Familie getrennt ist und Angst hat um das eigene Kind, die Frau oder
den Mann, der findet keine innere Ruhe. Der ist nicht mit Kopf und
Herz dabei, um unsere Sprache zu lernen, eine Ausbildung, eine
Arbeit, eine Aufgabe anzunehmen und auch Menschen von hier
kennenzulernen.“, so Rekowski.
Die EKD unterstützt Familienzusammenführung unter anderem durch
Förderung eines Fonds der Diakonie Deutschland.
Hannover, 1. Februar 2018
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
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