Bei der heutigen Betriebsversammlung für rund 800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GASAG-Gruppe sprach Dr. Franziska Giffey,
Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend über die
Notwendigkeit, Berufswelt und Familienleben in Zukunft noch besser zu
vereinbaren:
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die meisten Frauen und Männer
wollen sich Familie und Beruf heute partnerschaftlich untereinander aufteilen.
Für viele Beschäftigte ist es daher sehr wichtig, dass Arbeit und Familienalltag
zusammenpassen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind
Familienfreundlichkeit und gute Arbeitsbedingungen für Unternehmen längst kein
„Nice-to-have“ mehr, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil beim Gewinnen und
Halten von Fachkräften. Mit der Mitgliedschaft in unserem Unternehmensnetzwerk
„Erfolgsfaktor Familie“, der Zertifizierung mit dem „audit berufundfamilie“ und
vielen konkreten Hilfen für eine bessere Vereinbarkeit zeigt die GASAG
vorbildlich, wie wichtig ihr eine familienorientierte Unternehmenskultur und
eine lebensphasenorientierte Personalpolitik sind.“
„Familienfreundlichkeit hat bei der GASAG Tradition“, so Andreas Otte,
Betriebsratsvorsitzender der GASAG. „Themen wie Home Office, mobiles Arbeiten,
Gleitzeit oder Gesundheitsförderung sind schon seit langem in
Betriebsvereinbarungen geregelt. Wir wollen die unterstützen, die in ihren
Familien füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen.“
„GASAG war und ist einer der attraktivsten Arbeitgeber in der Hauptstadtregion“,
so Dr. Gerhard Holtmeier, Vorsitzender des Vorstandes der GASAG AG. „Der HR
Energy Award 2019 in der Kategorie Innovation und Digitalisierung bestätigt dies
eindrucksvoll. Als Arbeitgeber liegt es in unserer Verantwortung gemeinsam mit
den Betriebsräten ein positives Umfeld für eine ausgeglichene Work-Life-Balance
unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte anzubieten.“
Was wird in der GASAG-Gruppe unter Familie verstanden? Familie besteht aus
Menschen, die füreinander Sorge tragen und soziale Verantwortung übernehmen.
Dazu zählen Eltern und Alleinerziehende mit eigenen und im Haushalt lebenden
nicht leiblichen Kindern, Beschäftigte mit unmittelbar pflegebedürftigen
Angehörigen sowie Ehepaare und Paare in eheähnlichen, auch
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
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