Falk-Zinsfonds Anleger: CLLB Rechtsanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung vor dem OLG Nürnberg

Berlin, 12.09.2006 – Mit Urteil des OLG-Nürnberg vom 13.10.2010 erreichte ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Zinsfonds.
Das Oberlandesgericht Nürnberg begründete seine Entscheidung damit, dass der Anlagevermittler die ihm obliegenden Aufklärungspflichten verletzt habe. So hatte der Anlagevermittler den Falk-Zinsfonds u. a. damit beworben, dass eine gesetzliche Haftpflichtversicherung und Grundschuldsicherheiten bestünden.

Das Oberlandesgericht stellte hierzu fest, dass ausweislich des Prospekts keine oder nur nachrangige, unter Umständen nicht in voller Höhe werthaltige Grundschulden bestanden haben. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung sei überhaupt nicht vorhanden gewesen.

Damit habe der Anlagevermittler vom Prospekt abweichende, falsche Angaben gemacht, ohne dass er darauf hingewiesen habe, dass er seine Angaben nicht geprüft habe. Hierdurch sei beim Anleger die falsche Vorstellung hervorgerufen worden, dass es Sicherheiten gegeben habe, die ihn vor einem Totalverlust seiner Anlage schützen könnten. Aus diesen Falschangaben resultiere eine Schadensersatzpflicht des Vermittlers, urteilte das OLG. Die Strategie des Anlagevermittlers, seine Aussagen als unverbindliche Werbeaussagen abzutun, ist damit gescheitert.

Das Oberlandesgericht Nürnberg sah es insoweit auch als unerheblich an, dass der Anleger den Prospekt nicht studiert und deshalb die Unrichtigkeit der Auskünfte nicht erkannt hat. Das Gericht betonte, dass ein Anlagevermittler in besonderem Maße Vertrauen für sich beanspruche und der Anleger den Angaben eines Anlagevermittlers im Regelfall auch vertrauen dürfe. Aus diesem Grunde entschied das Oberlandesgericht, dass sich der Anleger auch kein Mitverschulden anrechnen lassen müsse.

Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfehlt betroffenen Anlegern von Falkfonds, kompetenten Rechtsrat einzuholen und prüfen zu lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen.