
Herr Schüler, zunächst eine allgemeine Frage. Was ist unter Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Fahrerflicht zu verstehen?
O.S.: Wenn ein Autofahrer beispielsweise einen Unfall nicht bemerkt hat, weil es keine typischen Geräusche gab und ihm nicht bewusst war, dass er etwas mit seinem Fahrzeug berührt hat.
Das ist sicher oft eine Ausrede. Kommen Beschuldigte damit durch?
O.S.: In der Regel wird die Staatsanwaltschaft dieser Aussage keinen Glauben schenken, weil es der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht. Wir müssen also belegen, dass der Unfall nicht bemerkt werden konnte. Natürlich kann das zu anderen Konsequenzen führen, bis hin zu dem Vorwurf, dass man nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Wie ist das zu verstehen?
O.S.: Wenn Sie beispielsweise angeben, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben, weil Sie schlecht hören und sehen. Auch die Tatsache, dass Sie sehr laut Musik hörten oder mit Kopfhörer unterwegs waren, kann zu Konsequenzen führen.
Nun aber zurück zu dem Fall aus Ihrer Praxis. Ihr Mandant war also sicher nach einem Unfall alles richtig gemacht zu haben und wurde trotzdem wegen Unfallflucht bestraft. Wie war das möglich?
O.S.: Wie so oft auf glatten Straßen geriet sein Fahrzeug ins Schleudern. Er beschädigte dabei ein parkendes Fahrzeug und einen Baum. In der Annahme, dass der Halter des Fahrzeugs sich in dem direkt am Parkplatz befindlichen Wohnhaus aufhält, klingelte der Fahrer dort. Nach wenigen Minuten erreichte es den Geschädigten. Man einigte sich vor Ort über die Schadenregulierung und der Schädiger fuhr ruhigen Gewissens davon. Nach einigen Wochen wurde er darüber unterrichtet, dass er Unfallflucht begangen hat. Die Stadt hat ihn angezeigt, weil er sich nicht wegen der Schäden am Baum mit ihr in Verbindung gesetzt hat.
Ähnliches passierte einem anderen Mandanten, der mit seinem Motorrad eine Gartenmauer beschädigt hat. Er kümmerte sich um einen verletzten Passanten und dachte damit alle seine Verpflichtungen erfüllt zu haben.
Das ist hart. Was raten Sie als Fachanwalt?
Halten Sie sich vor Augen, dass auch Schäden an Bauwerken, Bäumen oder Schildern reguliert werden müssen. Wenden Sie sich immer an den Besitzer und geben sich als Unfallbeteiligter zu erkennen. Sollten Sie nicht wissen, wer der Besitzer ist, melden Sie den Unfall sofort bei der Polizei. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für die umfangreichen Informationen.