Die Klage Großbritanniens gegen die Finanztransaktionsteuer hat nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags keine Aussicht auf Erfolg. In einem rund 50-seitigen Gutachten kommen die Experten nicht nur zu dem Ergebnis, die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sei in wesentlichen Punkten unzulässig, da die konkrete Ausgestaltung der Steuer noch gar nicht feststehe. Auch inhaltlich sei sie unbegründet, da das Vorhaben nach Ansicht der Juristen nicht gegen EU-Recht verstößt. So sei etwa eine Beeinträchtigung für den Binnenmarkt nicht erkennbar. Elf EU-Länder, darunter Deutschland, wollen eine Steuer auf Finanzgeschäfte einführen, sie erhoffen sich dadurch Einnahmen von bis zu 35 Milliarden Euro pro Jahr. Großbritannien will sich an dem Schritt nicht beteiligen, fürchtet aber, dass der Finanzplatz London trotzdem in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. „Die Finanztransaktionsteuer widerspricht nicht EU-Recht, wir sollten sie nun endlich auch einführen“, fordert der SPD-Finanzexperte im Bundestag, Carsten Sieling.
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