Experten fordern Reform des Königsteiner Schlüssels und neue Kriterien für die Finanzierung von Flüchtlingsleistungen

– Zwei Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW)
und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der
Universität Köln (FiFo) im Auftrag der Robert Bosch Stiftung
vorgestellt
– Experten des IW empfehlen transparenten Verteilungsmechanismus
auf Länder und Kommunen unter Berücksichtigung von Wohnraum- und
Versorgungskapazitäten, Arbeitsmarktperspektiven und des
Bildungssystems
– FiFo Gutachten rät dazu, finanzielle Leistungen langfristig
gemäß dem Leitsatz „Geld folgt Flüchtling“ zu verteilen

Die hohe Zahl an Flüchtlingen stellt viele Kommunen vor große
Herausforderungen, ausreichend Wohnraum und die nötige Infrastruktur
für deren Versorgung zur Verfügung zu stellen. Zugleich gibt es
ungenutzte Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen in
Frage kommen. Die Verteilung der Flüchtlinge auf Länder und Kommunen
sollte sich daher in Zukunft stärker an Kriterien wie
Wohnraumkapazitäten und Integrationsmöglichkeiten orientieren. Auch
die Verteilung der finanziellen Leistungen durch den Bund muss
reformiert werden. Damit die Mittel treffsicher ankommen, sollen
Gelder in der Flüchtlingspolitik gemäß dem Leitsatz „Geld folgt
Flüchtling“ fließen. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei heute von der
Robert Bosch Stiftung vorgestellte Gutachten des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln (IW) und des Finanzwissenschaftlichen
Forschungsinstituts an der Universität Köln (FiFo Köln).

„Die Gutachten bieten eine fundierte Analyse der aktuell
unbefriedigenden Verteilung von Flüchtlingen und der finanziellen
Leistungen auf die Länder und Kommunen. Und sie geben konkrete
Empfehlungen, wie ein gerechterer Mechanismus aussehen kann“, sagt
Armin Laschet, Vorsitzender der Robert Bosch Expertenkommission zur
Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik, aus deren Arbeit die Gutachten
angeregt wurden.

Königsteiner Schlüssel für Verteilung von Flüchtlingen ungeeignet

Das IW kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der derzeit
angewendete Königsteiner Schlüssel keinen geeigneten Mechanismus zur
Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder darstellt. Der Schlüssel
orientiert sich an den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl eines
Landes, bildet aber nicht ab, wie gut die Kommunen in der Lage sind,
Flüchtlinge unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Das IW
empfiehlt deshalb neue Kriterien für die Verteilung der Flüchtlinge,
zu denen nicht nur die Wohnraum- und Versorgungskapazitäten zählen.
„Vor allem sollten die Perspektiven für Flüchtlinge auf dem
Arbeitsmarkt und im Bildungssystem berücksichtigt werden, denn sie
sind für die erfolgreiche Integration der Flüchtlinge von zentraler
Bedeutung“, so Dr. Hans-Peter Klös, Geschäftsführer des IW. Zugleich
müssen Anreize für die Länder und Kommunen geschaffen werden, diese
Kriterien auch zu erfüllen und Flüchtlinge aufzunehmen.

Bundesmittel gemäß Leitsatz „Geld folgt Flüchtling“ verteilen

Das kann zum Beispiel über eine ausgewogene Finanzierung der
Flüchtlingsleistungen aus Bundesmitteln geschehen. Für das laufende
Jahr 2016 hat der Bund den Ländern dafür 3,64 Milliarden Euro
zugesagt. „Die Verteilung der Gelder in der Flüchtlingspolitik
berücksichtigt nicht, welche Länder bei der Flüchtlingsversorgung
besonders viel leisten“, so FiFo-Geschäftsführer Dr. Michael Thöne.
Verglichen mit der Verteilung der Flüchtlinge bekommen vor allem die
ostdeutschen Flächenländer zu wenige Bundesmittel, wohingegen die
Stadtstaaten zu viel Geld erhalten. So fehlen Mecklenburg-Vorpommern
beispielsweise 5,8 Prozent an Mitteln, an Bremen gehen 11,3 Prozent
mehr als der Durchschnitt. Die Experten des FiFo Köln empfehlen in
ihrem Gutachten, das Geld nach der Maxime „das Geld folgt dem
Flüchtling“ zuzuweisen: Finanzielle Mittel sollen mit dem gleichen
Maßstab wie bei der Verteilung der Flüchtlinge auf Länder und
Kommunen umgelegt werden. Langfristig empfiehlt das FiFo Köln, die
Mittel in einem bildungsorientieren Finanzausgleich dorthin zu
lenken, wo eine große Bildungsnachfrage entsteht.

Diskussion über Kostenerstattung der Länder an die Kommunen nötig

Zudem fordern sie eine Diskussion über die unterschiedlichen
Regelungen bei der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen.
Einige Länder wie Bayern übernahmen 2015 mehr als neunzig Prozent der
pauschalierten Kosten für die Unterbringung und Versorgung der
Flüchtlinge, andere erstatten erheblich weniger. Nirgendwo allerdings
beruhen die Erstattungen auf realistischen Erhebungen der Kosten, die
die Kommunen tatsächlich aufbringen müssen. Um solche
Ungleichgewichte zu beheben, regen die Experten an, weitere kommunale
Sozialleistungen vom Bund übernehmen zu lassen und Bundesmittel ohne
den Umweg über die Länder auch direkt an die kommunale Ebene zu
leiten.

„Entscheidend für die Integration der neuen Zuwanderer ist, dass
sie in unserer Gesellschaft Chancen erhalten, um Fuß fassen zu
können“, sagt Uta-Micaela Dürig, Geschäftsführerin der Robert Bosch
Stiftung „Die Ergebnisse der Gutachten sollen eine konstruktive
Diskussion darüber anregen, wie Kommunen und Länder dabei besser
unterstützt werden können.“

Mit der im März 2015 einberufenen Robert Bosch Expertenkommission
zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik unter Vorsitz von Armin
Laschet hat die Stiftung hochrangige Vertreter aus Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft zusammengebracht, um konkrete
Handlungsoptionen und Reformvorschläge für die deutsche
Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Über Anhörungen, Gespräche und
Gutachten bindet die Kommission bedarfsorientiert wissenschaftliche,
politische und ethische Expertise von Akteuren und Experten in ihre
Arbeit ein und versteht sich dabei als parteipolitisch unabhängiger
Berater.

Die Gutachten finden Sie unter www.bosch-stiftung.de/fluchtundasyl

Die Robert Bosch Stiftung gehört zu den großen
unternehmensverbundenen Stiftungen in Europa. Sie investiert jährlich
rund siebzig Millionen Euro in die Förderung von ca. 800 eigenen und
fremden Projekten aus den Gebieten der Völkerverständigung, Bildung,
Gesellschaft und Kultur sowie Gesundheit und Wissenschaft. Insgesamt
hat die Stiftung seit ihrer Gründung 1964 mehr als 1,2 Milliarden
Euro für ihre gemeinnützige Arbeit eingesetzt.

Die Robert Bosch Stiftung setzt die gemeinnützigen Ziele des
Firmengründers und Stifters Robert Bosch (1861-1942) fort. Sie hält
rund 92 Prozent der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH und
finanziert sich aus den Dividenden, die sie aus dieser Beteiligung
erhält. Die Stiftung hat ihren Sitz im ehemaligen Stuttgarter
Wohnhaus von Robert Bosch. Dort und in ihrer Berliner Repräsentanz
beschäftigt sie rund 140 Mitarbeiter.

Pressekontakt:
Michael Herm
Pressereferent
Strategische Kommunikation
Robert Bosch Stiftung GmbH
Telefon: 0711/46084-290
Fax: 0711/46084-10290
michael.herm@bosch-stiftung.de