:: Kommission der Robert Bosch Stiftung veröffentlicht
Abschlussbericht zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
:: Experten raten zu vereinfachter Arbeitsaufnahme für Asylsuchende
durch Zeitarbeit und Überarbeitung der derzeitigen Vorrangprüfung
:: Kommissionsvorsitzender Armin Laschet: „Flüchtlingen schnell und
unkompliziert Wege in Ausbildung und Arbeit zu eröffnen, ist die
beste, weil nachhaltigste Integrationspolitik.“
Den Behörden fehlen derzeit belastbare Informationen über die
schulischen und beruflichen Qualifikationen von Flüchtlingen, um sie
schnell und gezielt in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können. Zu
diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht der Robert Bosch
Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik, der
heute in der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Die
Experten empfehlen darin, die Kompetenzen von Flüchtlingen mittels
eines mehrstufigen Systems frühzeitig zu erfassen und anschließend
auf einer zentralen Datenplattform allen beteiligten Behörden zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müsse die Arbeitsaufnahme für
Flüchtlinge weiter vereinfacht werden, beispielsweise durch den
Zugang zu Zeitarbeit für alle arbeitsberechtigten Asylbewerber und
die Überarbeitung der derzeitigen Vorrangprüfung für Asylsuchende.
Diese führe aktuell dazu, dass Flüchtlinge selbst dann nicht
beschäftigt werden können, wenn es keinen bevorrechtigten deutschen
Arbeitssuchenden für die Stelle gibt.
„Flüchtlingen schnell und unkompliziert Wege in Ausbildung und
Arbeit zu eröffnen, ist die beste, weil nachhaltigste
Integrationspolitik“, sagt Armin Laschet, Vorsitzender der Robert
Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik.
Vermeidbare Doppelstrukturen und ungenütztes Potenzial
Weiteren Reformbedarf sieht die Kommission im Bereich der
Arbeitsverwaltung. Dort komme es aufgrund der derzeitigen Regelung zu
vermeidbaren Doppelstrukturen bei Arbeitsagentur und örtlichen
Jobcentern. Außerdem sollten bereits bestehende
arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente wie berufliche
Weiterbildungen oder Vermittlungsgutscheine für private
Arbeitsvermittler auch für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive voll
eingesetzt werden. Gleiches gelte für die Berufsausbildung: Auch hier
sollten alle Fördermöglichkeiten bereits zu Beginn der Ausbildung
zugänglich sein und nicht erst wie bisher nach 15 Monaten. Für die
Dauer der Ausbildung empfehlen die Experten eine Aufenthaltserlaubnis
statt der bisher vorgesehenen Duldung. Weitere Arbeitsmöglichkeiten
für Flüchtlinge könnten auch durch Existenzgründungen entstehen.
Dieses Potenzial wird nach Einschätzung der Kommission bislang nur
unzureichend genutzt.
Zwischen Zugang, Aufnahme, Asylverfahren, Anerkennung oder
Rückführung
Der jetzt vorliegende Abschlussbericht der Robert Bosch
Expertenkommission orientiert sich im inhaltlichen Aufbau am Ablauf
einer Flüchtlingsbiographie und den daraus resultierenden Schritten
von Zugang, Aufnahme, Asylverfahren, Anerkennung oder Rückführung bei
Nichtanerkennung. Er entstand zwischen März 2015 und Februar 2016 und
bündelt die Ergebnisse der einjährigen Kommissionsarbeit. Neben den
bereits erschienen Dossiers Sprache, Bildung, Wohnen und Gesundheit
enthält der Bericht Handlungsempfehlungen zu den Themen Arbeitsmarkt,
Zugangsmöglichkeiten, Asylverfahren sowie Rückkehr und Abschiebung.
Zum Abschluss der Beratungen erklärt Armin Laschet: „Unser Land
hat im letzten Jahr einen enormen Sprint bei der Unterbringung und
Versorgung Hunderttausender Flüchtlinge geleistet. Der Marathon der
Integration liegt größtenteils noch vor uns. Dafür kommt es auf
Zusammenhalt und Ausdauer an. Es gibt keine Patentlösung, aber viele
gute Ideen, die in politische Konzepte überführt werden müssen. Die
Expertenkommission will einen Beitrag dazu leisten, wie wir es
schaffen können – für die Politik, für die Gesellschaft, für unser
Land.“
Uta-Micaela Dürig, Geschäftsführerin der Robert Bosch Stiftung:
„Die gestiegenen Zuwanderungszahlen und die schnelllebige Debatte
erhöhen die Notwendigkeit, parallel eine langfristige Konzeption zu
entwickeln, damit unsere Gesellschaft die Herausforderungen der
Flüchtlingszuwanderung erfolgreich meistern kann. Deshalb haben wir
Experten und Entscheider aus unterschiedlichen Bereichen an einem
Tisch zusammengebracht. Über ein Jahr lang haben sie konstruktiv über
sinnvolle Maßnahmen diskutiert und wirkungsvolle Lösungsansätze
entwickelt. Diese Arbeit war aufgrund der hohen Veränderungsdynamik
in den vergangenen Monaten nicht leicht. Für diese erfolgreiche und
wertvolle Arbeit bedanken wir uns bei allen Kommissionsmitgliedern.“
Mit der im März 2015 einberufenen Robert Bosch Expertenkommission
zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik unter Vorsitz von Armin
Laschet hat die Stiftung zehn hochrangige Vertreter aus Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft zusammengebracht, um konkrete
Handlungsoptionen und Reformvorschläge für die deutsche
Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Über Anhörungen, Gespräche und
Gutachten hat die Kommission bedarfsorientiert wissenschaftliche,
politische und ethische Expertise von Akteuren und Experten in ihre
Arbeit eingebunden und sich dabei als parteipolitisch unabhängiger
Berater verstanden.
Mitglieder der Kommission sind
– Armin Laschet (Vorsitz), Stellvertretender Bundesvorsitzender der
CDU und ehemaliger Integrationsminister des Landes
Nordrhein-Westfalen
– Heinrich Alt, Bundesagentur für Arbeit
– Günter Burkhardt, Geschäftsführer Pro Asyl
– Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
– Dr. Michael Griesbeck, Vizepräsident des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge, Nürnberg
– Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für
Demoskopie Allensbach
– Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg und
Vize-Präsident des Deutschen Städtetags
– Bilkay Öney, Ministerin für Integration des Landes
Baden-Württemberg, Stuttgart
– Roland Preuß, Süddeutsche Zeitung
– Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen
Handwerks
– Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des
Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und
Migration (Gast)
Den Abschlussbericht finden Sie unter
www.bosch-stiftung.de/fluchtundasyl
Die Robert Bosch Stiftung gehört zu den großen
unternehmensverbundenen Stiftungen in Europa. Sie investiert jährlich
rund siebzig Millionen Euro in die Förderung von ca. 800 eigenen und
fremden Projekten aus den Gebieten der Völkerverständigung, Bildung,
Gesellschaft und Kultur sowie Gesundheit und Wissenschaft. Insgesamt
hat die Stiftung seit ihrer Gründung 1964 mehr als 1,2 Milliarden
Euro für ihre gemeinnützige Arbeit eingesetzt.
Die Robert Bosch Stiftung setzt die gemeinnützigen Ziele des
Firmengründers und Stifters Robert Bosch (1861-1942) fort. Sie hält
rund 92 Prozent der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH und
finanziert sich aus den Dividenden, die sie aus dieser Beteiligung
erhält. Die Stiftung hat ihren Sitz im ehemaligen Stuttgarter
Wohnhaus von Robert Bosch. Dort und in ihrer Berliner Repräsentanz
beschäftigt sie rund 140 Mitarbeiter.
Pressekontakt:
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Robert Bosch Stiftung GmbH
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