Exklusive Kombi-Deckung für angeschlossene Makler der AMEXPool AG

Exklusive Kombi-Deckung für angeschlossene Makler der AMEXPool AG
Boris Beermann, Vorstand AMEXPool AG
 

Das neue Produkt ist klar und übersichtlich in drei Kategorien gegliedert. Beim Tarif AMEXBasic wird die reine Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO versichert. Der Tarif AMEXDuo deckt zusätzlich auch Finanzdienstleistungen gemäß § 34 f Abs. 1 Nr. 1 (Vermittlung von offenen Fonds) sowie Nr. 2 (Vermittlung von öffentlich angebotenen Anteilen an einer KG) mit ab. Bei der höchsten Tarifoption, AMEXDuo-Premium, sind darüber hinaus auch Private Placements/Genussrechte und die Vermittlung von Einzelinvestments, beispielsweise Seecontainern, mit eingeschlossen.

Für die Vermittler von Finanzdienstleistungen dürfte dabei von besonderem Interesse sein, dass das Risiko der Plausibilitätsprüfung (Prospekthaftungsausschluss) ebenso wenig vom Versicherungsschutz ausgenommen ist, wie das Risiko von Kursschwankungen bei Abwicklungsfehlern (Performancerisiko).

Die Prämien sind dabei vergleichsweise sehr günstig, zumal als Prämienberechnungsgröße allein die vom Vermittler erzielte Courtageeinnahme dient, die Anzahl der tätigen Personen ist dabei nicht maßgeblich. Zudem sind die Selbstbehalte sehr angemessen. So sind Selbstbehalte zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro möglich. Bei höheren Selbstbehalten gibt es attraktive Rabatte.

Neue Kombi-Deckung der AMEXPool AG bietet zahlreiche Highlights

Angeschlossene Makler der AMEXPool AG können bei dem neuen Produkt exklusiv von zahlreichen Highlights profitieren. So umfasst der Versicherungsschutz für Versicherungsvermittler den Vertrieb und die Beratung jeglicher Versicherungsprodukte (außer Rückversicherung). Dabei ist die Tätigkeit als Assekuradeur ebenso versicherbar, wie Pooltätigkeiten (Analyse, Plausibilitätsprüfung, Abwicklung usw.).

Finanzdienstleister erhalten Versicherungsschutz für den Vertrieb und die Beratung bezüglich jeglicher Anlageprodukte. Die abgedeckten Tätigkeiten umfassen dabei neben der Kreditvermittlung, Immobilien als Nebentätigkeit usw. auch jene im Rahmen eines Haftungsdaches sowie die als Gutachter. Weitere Tätigkeiten sind auf Anfrage ebenfalls möglich. Besondere Highlights für Finanzdienstleister sind die bereits erwähnten Wegfälle der Ausschlüsse der Prospekthaftung und des Performancerisikos. Zudem besteht bei geschlossenen Fonds (mit BAFin-Gestattung) lediglich die Erfordernis eines im Wesentlichen beanstandungsfreien IWD Gutachtens. Darüber hinaus gilt die Deckung auch bei Beratungsverzicht des Investors/Kunden. Sogar bei Verstoß gegen Pflichten, wie zum Beispiel fehlendes Beratungsprotokoll, entfällt die Deckung nicht, sondern bleibt mit erhöhtem Selbstbehalt bestehen.

Für erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung gemäß § 34d Abs. 1 und Finanzdienstleistungen nach § 34 f (neu) GewO gilt bezüglich der Nachhaftung die gesetzliche Regelung (unbegrenzt). Eine Rückwärtsdeckung ist für bis zu fünf Jahre möglich. Die maximale Deckungssumme beträgt fünf Million Euro.

Weitere Informationen unter:
http://www.amex-online.de