
Dies teilte der Initiator mit, das als Verein organisierte Institut für Interne Kommunikation. Vereinsvorsitzender Michael Kalthoff-Mahnke: „Nachdem uns Anfragen erreichten, ob crossmediale Einreichungen zulässig sind, hat sich der Vorstand für eine entsprechende Berücksichtigung noch im laufenden Wettbewerb ausgesprochen!“
In der Internen Kommunikation ist eine Crossmedialität gegeben, wenn Themen via verschiedener Kommunikationsmedien – orientiert an Inhalt und Technik – geprintet oder online verbreitet werden.
Damit deckt der EWA Award inzwischen diese Print- und Online-Kategorien ab: Mitarbeitermagazine/-zeitung, Newsletter, Mitarbeiter-Apps, Podcasts und crossmediale interne Medien. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Einreicher auf www.ewa-award.de
Die Adresse für Einsendungen lautet: Institut für Interne Kommunikation, EWA Award 2018, Hermann-Josef Berg, Hauptstraße 8, 55437 Appenheim, hjb@institut-ik.de, 0171-1422439.