Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln
steht in Deutschland derzeit auf dem Prüfstand. Im Rahmen der
Ausarbeitung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (kurz: 16.
AMG-Novelle) hat das Kabinett heute die Stellungnahme der Regierung
zum Bundesrats-Antrag auf Versandverbot für Rezeptpflichtiges
beschlossen. Im Gegensatz zum mehrheitlich verabschiedeten Antrag des
Bundesrats sieht die Regierung weder die Arzneimittelsicherheit noch
die Gesundheit von Patienten durch Versandapotheken gefährdet und
will den Arzneimittelversand deshalb auch in Zukunft nicht verbieten.
„Wir begrüßen die Position der Bundesregierung“, kommentiert
Thomas J. Diekmann, Legal Counsel des Verbands der europäischen
Versandapotheken (EAMSP). „Versandapotheken versorgen Patienten nicht
nur in Ballungsgebieten, sondern auch in strukturschwachen Regionen
europaweit sicher und schnell mit den benötigten Medikamenten. Durch
standardisierte Beratungsprozesse und Versorgungsprogramme
gewährleisten seriöse, registrierte Versandapotheken Qualität auf
überdurchschnittlich hohem Niveau.“
Profil: Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP)
fördert und schützt die Interessen von Versandapotheken in der
Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz. Er setzt sich
für den freien Warenverkehr und für mehr Wettbewerb im Handel in
Europa ein. Der Verband fördert den Wissens- und Informationstransfer
zwischen den Mitgliedern. Er gewährleistet die Information zu
aktuellen Entwicklungen aus Politik, Wirtschaft und
Arzneimittelmarkt.
Pressekontakt:
European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP)
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