Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag entschieden. Damit werden sogenannte „Whistleblower“ – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen, von den Straßburger Richtern geschützt. Zuvor hatte eine Berliner Altenpflegerin ihren Arbeitgeber des Betrugs beschuldigt und war daraufhin fristlos gekündigt worden. Nachdem die deutschen Gerichte die Kündigung zunächst bestätigt hatten, urteilte der EGMR, dass dies eine Verletzung der Meinungsfreiheit sei und sprach der Berlinerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
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